Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten : Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 272) (2014. 328 S. 3 Tab., 1 Abb.; 328 S., 3 schw.-w. Tab. 233 mm)

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Die insolvenzstrafrechtlichen Krisenbegriffe und bestrittene Verbindlichkeiten : Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 272) (2014. 328 S. 3 Tab., 1 Abb.; 328 S., 3 schw.-w. Tab. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428144976

Description


(Short description)
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie vom Schuldner bestrittene Verbindlichkeiten im Rahmen der strafrechtlichen Prüfung der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu behandeln sind. Zunächst wird die genaue Auslegung dieser Begriffe und ihr Verhältnis zu den gleichlautenden Begriffen im Insolvenzrecht (Stichwort: Akzessorietät) untersucht. Hierbei wird die funktionale Akzessorietät dogmatisch hergeleitet und als geeignetste Auslegungsmethode herausgestellt. Anschließend wird aufgezeigt, dass die Frage der Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten letztendlich eine Frage des subjektiven Tatbestandes ist. Es werden Leitlinien für die Bewertung bestrittener Verbindlichkeiten entwickelt.
(Text)
Macht ein Gläubiger eine vom Schuldner bestrittene Forderung geltend und würde das Bestehen dieser Forderung zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (sog. »Krisenbegriffe« im strafrechtlichen Sinne) führen, entstehen erhebliche Konflikte. Das Strafrecht hält (neben dem Zivilrecht) zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrags an. Zudem stehen bestimmte Handlungen nach Eintritt der »Krise« unter Strafe. Der Schuldner muss demnach wissen, wie er mit einer von ihm bestrittenen Verbindlichkeit umzugehen hat, wenn er prüft, ob er sich in der »Krise« befindet. Es wird aufgezeigt, dass es sich hierbei um ein Problem des subjektiven Tatbestandes handelt. Geschäftsleitern werden Leitlinien zur Ansetzung streitiger Verbindlichkeiten gegeben.

Wie bestrittene Verbindlichkeiten im Strafrecht zu behandeln sind, lässt sich nur erörtern, wenn zunächst die Auslegung der Krisenbegriffe und deren Verhältnis zu den gleichlautenden »Eröffnungsgründen« im Insolvenzrecht feststehen. In diesem Teil wird die sog. funktionale Akzessorietät dogmatisch hergeleitet.

Diese Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2014 der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgezeichnet.
(Table of content)
A. Problemdarstellung und Gang der Untersuchung

B. Das Insolvenzstrafrecht - Eine kurze Einführung

Das Insolvenzstrafrecht im kriminologischen Kontext - Das Insolvenzstrafrecht im engeren Sinne - Begriffsbestimmungen

C. Die Krisenbegriffe im Allgemeinen

Die Krise als Ausgangspunkt strafrechtlich relevanten Verhaltens - Die drei Gruppen der Krisenverwendung bei den Insolvenzstraftaten ( 283 ff. StGB)

D. Die Akzessorietät

Der Begriff der Akzessorietät - Das Strafrecht als zivilrechtsakzessorisches Rechtsgebiet?

E. Zahlungsunfähigkeit und bestrittene Verbindlichkeiten

Der zivilrechtliche Zahlungsunfähigkeitsbegriff - Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht - Die Ansichten zum strafrechtlichen Zahlungsunfähigkeitsbegriff - Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht - Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht

F. Überschuldung und bestrittene Verbindlichkeiten

Der zivilrechtliche Überschuldungsbegriff - Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht - Die Ansichten zum strafrechtlichen Überschuldungsbegriff - Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht - Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht

G. Drohende Zahlungsunfähigkeit und bestrittene Verbindlichkeiten

Die drohende Zahlungsunfähigkeit im Zivilrecht - Die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Zivilrecht - Die Ansichten zur drohenden Zahlungsunfähigkeit im Strafrecht - Die Lösung der Auslegungsfrage im Strafrecht - Erkenntnisse für die Behandlung bestrittener Verbindlichkeiten im Strafrecht

H. Wesentliche Ergebnisse der Arbeit

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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