Zur Frage eines Besitzübergangs auf den Erben im klassischen römischen Recht. : Dissertationsschrift. Dissertationsschrift (Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. 71) (2014. 260 S. 260 S. 233 mm)

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Zur Frage eines Besitzübergangs auf den Erben im klassischen römischen Recht. : Dissertationsschrift. Dissertationsschrift (Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. 71) (2014. 260 S. 260 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428144846

Description


(Short description)
Der Übergang des Besitzes auf den Erben war lange Zeit Gegenstand heftiger wissenschaftlicher Kontroversen. In Deutschland stellte das BGB in
857 schließlich den Erwerb des Besitzes durch den Erben außer Streit. Für das römische Recht ist bis heute umstritten, ob der Besitz des Erblassers auf den Erben überging. Die vorliegende Arbeit nähert sich dieser Frage durch eingehende Exegesen der Fragmente der klassischen römischen Juristen, die sich mittelbar oder unmittelbar hierzu äußerten.
(Text)
Die dogmatisch-exegetisch ausgerichtete Arbeit sucht die Frage zu klären, ob der Erbe im klassischen römischen Recht mit dem Erwerb der Erbschaft unmittelbar den Besitz an den Sachen erlangte, die der Erblasser besaß.Im Vordergrund steht die Exegese der Quellen, aus denen bislang Folgerungen für den Besitzerwerb des Erben abgeleitet wurden. Zusätzlich sind aber Quellen und Rechtsinstitute herangezogen, aus denen sich mittelbar Rückschlüsse auf den Besitzerwerb des Erben ergeben. Die Untersuchung führt zu dem Schluss, dass ein Besitzübergang auf den Erben im klassischen römischen Recht nicht stattfand. Dies gilt insbesondere auch, anders als bislang weithin angenommen, für die sui heredes. Obgleich der Besitz nicht überging, ermöglichten die römischen Juristen dem Erben die Vollendung einer vom Erblasser begonnen Ersitzung.Ausgezeichnet mit dem Walter Witzenmann-Preis 2015.
(Table of content)
A. EinführungProblemaufriss - Gegenstand der Bearbeitung - Methode und Gang der BearbeitungB. QuellenexegeseÜberblick - Iav. D. 41, 2, 23 pr. (1 epistularum) - Ulp. D. 47, 4, 1, 15 (38 ed.) - Gaius 3, 201 und 2, 58 - Paul. D. 4, 6, 30 pr. (12 ed.) - Paul. D. 41, 2, 30, 5 (15 ad Sab.)C. BegrifflichkeitenBesitz - sui heredes - ÜbergangD. Rückschlüsse aus mittelbaren ZeugnissenBestandsaufnahme - interdictum quorum bonorum - Zurechnung von Besitzzeit beim interdictum utrubi - Sonstige Fälle der Gesamtrechtsnachfolge - Schutzbedürftigkeit des Erben - Aufrücken der sui heredes in den BesitzE. ErgebnisZusammenfassung - BewertungLiteraturverzeichnisQuellenverzeichnisJuristische Quellen - Nichtjuristische QuellenSachverzeichnis
(Review)
»Sowohl die allgemeinen Ausführungen als auch die von Domisch vorgelegten Exegesen sind gut lesbar, klar strukturiert und sorgfältig durchdacht.« Prof. Dr. Ulrike Babusiaux, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtesgeschichte, Romanistische Abteilung, Band 133 /2016 »Von Jörg Domisch kommt nun ein spannender rechtsgeschichtlicher Beitrag zum Erbvorgang im Römischen Recht. Anhand der Frage, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Besitzübergang auf den Erben vorlag, sorgt der Autor für eine klare Definition vieler Begriffe, die oft genug sonst nur wabernd durch die Texte schweifen. Der Besitzübergang kann, wie die Erfahrung und die Rechtspraxis lehren, auch für neue Stiftungen zum Problem werden. Domischs Überlegungen hätten in manchem Fall wenn nicht alle Fragen klar beantwortet, so doch die Auseinandersetzung auf eine solide begriffliche Unterlage gestellt.« Ulrich Brömmling, in: StiftungsManager, 42/2015
(Author portrait)
Jörg Domisch (geb. 1985 in Schwäbisch Hall) studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Padua. Im Sommer 2011 verlieh ihm die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg den Konrad-Hesse-Preis für das Beste Examen. Im Anschluss arbeitete Jörg Domisch als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte bei Prof. Dr. Wolfang Kaiser sowie an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht bei Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch. Seit Oktober 2014 absolviert er sein Referendariat am Landgericht Freiburg und ist weiterhin als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte tätig. Für seine Dissertation wurde Jörg Domisch mit dem Walter Witzenmann-Preis 2015 ausgezeichnet.

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