Description
Bei der Rechtsvereinheitlichung wird der Erfüllungszwang kontrovers diskutiert. Während vielerorts Verträge "in natura" durchsetzbar sind, sieht insbesondere das Common Law grundsätzlich keinen Erfüllungs-, sondern nur einen Schadensersatzanspruch vor. Ausgehend von einer rechtsgeschichtlichen und -vergleichenden Untersuchung würdigt die Arbeit ethische, moralische, soziologische und ökonomische Positionen zum Erfüllungszwang und führt sie in einem eigenen Regelungsvorschlag zusammen. »Specific Performance - A Historical and Comparitive Analysis with a View to the Unification of Contract Law«
Specific performance is a key issue in the unification of contract law. The author provides a historical and comparative analysis covering a range of jurisdictions and uniform laws, discussing the theoretical underpinnings of the different approaches found. A critical assessment of the relevant sociological, economical, religious and moral arguments finally leads to a proposal for a set of rules on specific performance in a unified contract law. Einleitung
Fragestellung - Gegenstand und Ziel der Untersuchung - Methodik und Gang der Untersuchung
1. Geschichte
Frühes Altertum - Religiöse Rechtsordnungen - Entwicklung der kontinentaleuropäischen Rechte - Common Law - Ergebnisse
2. Rechtsvergleich
Civil Law - Common Law - Andere Rechte im Überblick - Ergebnisse
3. Vereinheitlichung
Das Bedürfnis nach Vereinheitlichung - Vereinheitlichungsvorschläge - Zwischen- und überstaatliche Rechte - Ergebnisse
4. Abwägung zwischen den Modellen der Bindung an den Vertrag
Vorfragen für die Suche nach der richtigen Sanktion - Wesen und Funktion von Verträgen - Wertquellen für das Vertragsrecht - Hauptlinien der neueren Diskussion - Ergebnisse
Eigener Vorschlag und Ausblick
Literaturverzeichnis, Fallregister, Sach- und Personenregister Bernhard Freund ist Informatiker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Sachverständiger für IT-Produkte in Hamburg. Er studierte Naturwissenschaftliche Informatik und Rechtswissenschaft in Bielefeld als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Einer wissenschaftlichen Mitarbeit bei Prof. Dr. Hans Schulte-Nölke (Zivilrecht, Rechtsvergleichung) folgte eine wissenschaftliche Tätigkeit für die EU-Kommission an der Universität Turin. Als Stipendiat des DAAD absolvierte Bernhard Freund ein LL.M.-Studium an der Victoria University of Wellington. Er erwarb den Master of Computer Science an der Fernuniversität in Hagen mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz und promovierte an der Universität Osnabrück. Nach einer Tätigkeit als Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit arbeitete er drei Jahre in der IT-Rechtsabteilung einer internationalen Großkanzlei. Seitdem ist er selbständiger Rechtsanwalt für Datenschutz und IT-Recht, als Sachverständiger für IT-Produkte (rechtlich/technisch) anerkannt und beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein tätig.



