Strafrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen. (Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge)

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Strafrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen. (Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge)

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  • 商品コード 9783428144655

Description

Am Beispiel des ökonomischen Behandlungsverzichts im Hinblick auf Maßnahmen, die durch die Gesetzliche Krankenversicherung aufgrund einer expliziten Rationierung nicht mehr finanziert werden, untersucht und hinterfragt die Arbeit von Anne Streng-Baunemann - unter Rückgriff auf verfassungsrechtliche Wertungen - die strafrechtliche Lebensschutzdogmatik, insbesondere das "Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens" und den "Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen". Aufgrund der Überalterung der Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts wird es schon bald erforderlich sein, auch eigentlich sinnvolle Behandlungen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herauszunehmen. Die im Rahmen der DFG-Forschergruppe »Priorisierung in der Medizin« entstandene Arbeit von Anne Streng-Baunemann befasst sich mit den bislang kaum debattierten strafrechtlichen Folgenproblemen der expliziten Rationierung medizinischer Leistungen. Am Beispiel des ökonomischen Behandlungsverzichts wird die Dogmatik des strafrechtlichen Lebensschutzes, insbesondere das »Dogma vom Höchstwert des menschlichen Lebens« und der »Grundsatz vom Vorrang von Personenwerten vor Sachinteressen«, untersucht und kritisch hinterfragt. Dabei plädiert die Verfasserin für eine konsequente Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben im Strafrecht.Ausgezeichnet mit dem 19. Wissenschaftspreis der GRPG sowie mit dem Förderpreis 2014 des Vereins zur Förderung des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V. 1. Einleitung2. Verfassungsrechtliche Grenzen der Rationierung medizinischer Leistungen in einem öffentlichen Gesundheitswesen3. Denkbare Rationierungsszenarien und deren strafrechtliche Folgeprobleme im Überblick4. Behandlungs- und Aufklärungspflichten gegenüber zahlungsfähigen und zahlungswilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) zur Verfügung gestellter Leistungen5. Behandlungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) zur Verfügung gestellter Leistungen bei Existenz von Behandlungsalternativen6. Behandlungspflichten gegenüber zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Patienten hinsichtlich durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) zur Verfügung gestellter, alternativloser Leistungen7. Aufklärungspflichten über durch die öffentliche Gesundheitsversorgung nicht (mehr) bereitgestellte Leistungen gegenüber zahlungsunfähigen oder -unwilligen Patienten8. Zusammenfassung und AusblickLiteraturverzeichnisSachwortverzeichnis Anne Franziska Streng-Baunemann (geb. 1979) studierte Rechtswissenschaften (mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung) an den Universitäten Bayreuth und Heidelberg und absolvierte anschließend den juristischen Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz. Seit 2007 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Professor Dr. Gerhard Dannecker tätig. Ende 2013 wurde sie durch die Juristische Fakultät Heidelberg promoviert. Ihre Dissertation, die im Rahmen der DFG-Forschergruppe »Priorisierung in der Medizin« am Lehrstuhl von Professor Dannecker entstanden ist, wurde mit dem 19. Wissenschaftspreis der GRPG sowie mit dem Förderpreis 2014 des Vereins zur Förderung des deutschen, europäischen und internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim e.V. ausgezeichnet. "Insoweit legt die Verfasserin eine überzeugende Grundsatzarbeit vor, die sich ausführlich mit der Frage eines möglichen Sachwertvorranges auseinandersetzt, wobei Streng-Baunemann in diesem Güterkonflikt nicht allein auf das Vermögen des Arztes abstellt, sondern auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und damit abstrakt auch die Rechtsgüter der anderen Versicherten einbezieht. [...] Fazit: Die Arbeit liefert einen fundierten dogmatischen Grundstein für die Abwägung zwischen den Gesundheitsinteressen des Patienten und den wirtschaftlichen Zwängen der Ärzte in Deutschland." Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben, in: Medizinrecht, 5/2016

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