Description
(Short description)
Die menschenrechtsbasierte Studie widmet sich der Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und dem Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen. Sie zeigt in einem Strafrechtsvergleich unter Zugrundelegung philosophischer und psychologischer Erkenntnisse das "Menschenrecht auf Verteidigung" als das Grundmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren: Dieses formt sich als ein Menschenrecht des Angeklagten auf wirksame antithetische Teilnahme als Prozesssubjekt am Strafverfahren aus.
(Text)
Die sich der Fairness des Strafverfahrens auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene widmende menschenrechtsbasierte Studie zeigt die Bedeutungsaspekte eines Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren auf: Dessen "Menschenrecht auf Verteidigung" ist das entscheidende Grundmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren und differenziert sich in einem dialektischen sowie menschenwürde- und menschenrechtsschützenden Strafverfahren als ein Menschenrecht des Angeklagten auf wirksame antithetische Teilnahme als Prozesssubjekt am Straf- und Beweisverfahren aus. In einem menschenrechtliche und strafverfahrensrechtliche Bestimmungen einbeziehenden Strafrechtsvergleich sowie unter Zugrundelegung philosophischer und psychologischer Erkenntnisse arbeitet die Untersuchung Inhalts- und Verwirklichungselemente des "Menschenrechts auf Verteidigung" und ihre Konkretisierungen beim Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugenheraus.
(Table of content)
Literaturverzeichnis - Materialienverzeichnis1. Gegenstand und Gang der Untersuchung2. Fairness und »Menschenrecht auf Verteidigung« im Kontext des Strafverfahrens und strafprozessualen Beweisverfahrens3. Fairness des Strafverfahrens als höchstes Verfahrensprinzip und Menschenrecht4. »Menschenrecht auf Verteidigung« als Kernmoment des Menschenrechts des Angeklagten auf ein faires Strafverfahren5. Konfrontationsrecht des Angeklagten gegenüber Belastungszeugen als konkretisierte Ausformung des »Menschenrechts auf Verteidigung«6. Ergebnisse und GesamtzusammenfassungSachregister