Das Merkmal »unbefugt« in den Strafnormen des Besonderen Teils des StGB. : Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 259) (2014. 274 S. 233 mm)

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Das Merkmal »unbefugt« in den Strafnormen des Besonderen Teils des StGB. : Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 259) (2014. 274 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428143139

Description


(Short description)
Ziel des Autors ist die Herstellung einer systematischen und begrifflichen Ordnung für das Straftatmerkmal "unbefugt". Diese Wendung taucht heute in nicht weniger als 26 Strafnormen des StGB auf. Gleichwohl dauern die Unsicherheit bei der systematischen Verknüpfung sowie den Begriffsinhalt weiterhin an. Der Gesetzgeber hat keine einheitliche Systematik formuliert. Seine Fortsetzung findet dieses Orientierungsdefizit in der Lehre und Rechtsprechung, die eine Vielzahl von Definitionen aufzeigen und die vorliegende Untersuchung erforderlich machen.
(Text)
Die Zielsetzung des Autors liegt in der Herstellung einer systematischen und begrifflichen Ordnung des unbestimmten Straftatmerkmals "unbefugt", die sich im Idealfall in einer eindeutigen Definition abbilden soll. Im Zentrum stehen eine philologische Betrachtung des sprachlichen Ausdrucks "unbefugt", der dogmatische Aufbau der Straftat sowie vor allem die Prüfung der maßgeblichen Vorschriften des Besonderen Teils im Strafgesetzbuch. Die einschlägigen Normen werden im Rahmen rechtsgutsspezifischer Deliktgruppen untersucht, die sich im Wesentlichen an der systematischen Ordnung des StGB orientieren. Am Ende der Untersuchung steht jedoch das Ergebnis, dass eine konsistente Terminologie im Besonderen Teil nicht attestiert werden kann. Beurteilungsmaßstab sind allein die einschlägigen Strafnormen, die eine begriffliche und systematische Kongruenz gerade nicht zulassen. Das Merkmal bildet im Strafgesetzbuch vielmehr einen Relations- oder auch funktionsbestimmten Rechtssatzbegriff ab, dessen konkreter Sinngehalt im Einzelfall durch den Telos der Strafvorschrift bestimmt wird. Der Begriffsinhalt ergibt sich somit stets aus der Zwecksetzung der Norm und ist abhängig von der Funktion der "Befugnis", auf die sich der Täter im Einzelfall berufen muss, um Straffreiheit zu erlangen.
(Table of content)
A. Einleitung

Notwendigkeit dieser Arbeit - Konsequenzen abweichender Zuordnung

B. Methodik der Untersuchung

Sprachliche Bedeutung - Tatbestand/Rechtswidrigkeit - Dreiteilung der Straftat - Unrechtsbetonende Straftatmerkmale - Deliktsspezifische Untersuchungen

C. Der natürliche Sprachgebrauch im juristischen Kontext

Historischer Hintergrund - Gegenwärtiger Wortsinn - Rechtssprache - Fazit

D. Systematische Zuordnung

Ansätze der Rechtsprechung - Deutungen in der Literatur

E. Verhältnis von Tatbestand und Rechtswidrigkeit

Vorüberlegungen - Bedeutung des Tatbestandes - Deliktsebene der Rechtswidrigkeit - Besonderheiten »Offener Tatbestände« - Normative Tatbestands-/»Allgemeine Rechtswidrigkeitsmerkmale«

F. Zwischenbilanz

G. Deliktsgruppen

Staatsschutzdelikte und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung - Straftatbestände zum Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs - Vermögens- und Eigentumsdelikte - Straftaten gegen die Umwelt - Straftaten im Amt - Der »Unbefugte«. Staatsschutzdelikte im engeren Sinn

H. Ergebnisse und Thesen

Literatur- und Stichwortverzeichnis

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