Der Beitrag der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte. : Dissertationsschrift (Schriften zum Völkerrecht 208) (2014. 438 S. 233 mm)

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Der Beitrag der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte. : Dissertationsschrift (Schriften zum Völkerrecht 208) (2014. 438 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428142842

Description


(Short description)
Die Arbeit stellt ausführlich die den Unternehmen auferlegten Sorgfaltspflichten zum Respekt der Menschenrechte und das Beschwerdeverfahren bei den Nationalen Kontaktstellen dar. Dies erfolgt im Vergleich mit sonstigen Ansätzen zur Regulierung und Haftbarmachung von Unternehmen. Die Autorin sieht die Leitsätze als Teil einer aktuellen Dynamik, die zwar keine Anpassung des klassischen Völkerrechtsverständnisses erfordert, aber zu einer völker(gewohnheits)rechtlichen Verfestigung der unternehmerischen Verantwortung zum Respekt der Menschenrechte führen kann.
(Text)
Die Arbeit stellt ausführlich die Entwicklung der Leitsätze, die den Unternehmen auferlegten Sorgfaltspflichten und das Beschwerdeverfahren bei den Nationalen Kontaktstellen dar. Anhand einer normativen und empirischen Analyse kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass die Leitsätze trotz ihrer nach wie vor ambivalenten Ausgestaltung eine zunehmende verhaltenssteuernde Wirkung entfalten. Dieser Wirkung kommt angesichts bisheriger Hürden bei der rechtlichen Regulierung und Haftbarmachung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen eine besondere Bedeutung zu. Sie fordert das klassische Völkerrechtsverständnis heraus und wird mit der Bezeichnung "soft law" nur unzureichend charakterisiert. Die Autorin sieht die Leitsätze als Teil einer aktuellen Dynamik, die zu einer völker(gewohnheits)rechtlichen Verfestigung der unternehmerischen Verantwortung zum Respekt der Menschenrechte führen könnte.
(Table of content)
Einleitung1. Multinationale Unternehmen und Menschenrechte: Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Kontext rechtlicher und außerrechtlicher RegulierungsansätzeVorbemerkung: Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in a nutshell - Multinationale Unternehmen und menschenrechtsrelevantes Verhalten als regulatorische Herausforderung - Lösungsansätze zur Regulierung des Verhaltens multinationaler Unternehmen. Eine Bestandsaufnahme - Zusammenfassung: Positionierung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen im Kontext der Regulierung multinationaler Unternehmen2. Ausgestaltung und Wirkung des Menschenrechtsschutzes nach den OECD-Leitsätzen für multinationale UnternehmenEntwicklung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen - Ausgestaltung des Menschenrechtsschutzes nach den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen - Praxis der Nationalen Kontaktstellen zum Thema Menschenrechte - Wirkung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen - Zusammenfassung: Reichweite und Effektivität des Beitrags der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte3. Völkerrechtliche Bedeutung der OECD-Leitsätze für multinationale UnternehmenDie völkerrechtliche Einordnung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen - Der Beitrag der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zur völkerrechtlichen Bindung von Unternehmen an Menschenrechte - Zusammenfassung: Beitrag der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zur Weiterentwicklung einer völkerrechtlichen Verantwortung von Unternehmen zum Respekt der MenschenrechteGesamtergebnis: Der Beitrag der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zum Schutz der MenschenrechteLiteraturverzeichnis und Sachwortregister
(Author portrait)
Karen Weidmann wurde 1970 in Pakistan geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Bonn mit dem Schwerpunkt Völker- und Europarecht. Am Graduate Institute Geneva (IUHEI) erlangte sie das Diplôme d'Etudes Supérieures en Relations Internationales (D.E.S.) mit einer Abschlussarbeit zum Thema »A Principle of Democratic Legitimacy in International Law«. Sie arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Matthias Herdegen, Universität Bonn und Prof. Dr. Gerd Seidel, Humboldt-Universität Berlin und sammelte vielfältige Erfahrungen als freiberufliche Dozentin. Sie absolvierte das Rechtsreferendariat in Berlin mit einer Station u.a. beim UN Hochkommissariat für Flüchtlinge und ist Mitglied der Interest Group on Business and Human Rights der European Society of International Law (ESIL). Seit 2002 ist Karen Weidmann Referentin im Bundeswirtschaftsministerium.

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