Rechtskraft und andere Bindungswirkungen im Rahmen personeller Einzelmaßnahmen (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 321) (2014. 332 S. 332 S. 233 mm)

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Rechtskraft und andere Bindungswirkungen im Rahmen personeller Einzelmaßnahmen (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 321) (2014. 332 S. 332 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428142514

Description


(Short description)
Im Mittelpunkt der Arbeit von Olivia Czerny steht die rechtskräftige Zustimmungsersetzungsentscheidung nach
99 Abs. 4 und
103 Abs. 2 BetrVG und deren Auswirkung auf einen Individualprozess hinsichtlich derselben Maßnahme. Häufig ist in beiden Verfahren dieselbe materiellrechtliche Frage entscheidend, etwa ob die außerordentliche Kündigung des Betriebsratsmitglieds gerechtfertigt oder wirksam ist. Soweit eine Bindungswirkung abgelehnt wird, untersucht Czerny, ob es andere Möglichkeiten der Verfahrensharmonisierung gibt.
(Text)
Olivia Czerny befasst sich mit Fragen der materiellen Rechtskraft. Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Zustimmungsersetzungsverfahren, welches der Arbeitgeber einleitet, wenn der Betriebsrat einer personellen Einzelmaßnahme nach Paragraph 99 BetrVG oder der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds (Paragraph 103 BetrVG) nicht zustimmt. Kommt es daneben zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Urteilsverfahren zu einem Streit über die konkrete Maßnahme, ist danach zu fragen, wie sich die rechtskräftige Entscheidung des Beschlussverfahrens auf den Individualprozess auswirkt. Häufig wird dieselbe materiellrechtliche Frage im Mittelpunkt stehen, etwa ob die außerordentliche Kündigung des Betriebsratsmitglieds gerechtfertigt oder wirksam ist (vgl. Paragraph 103 Abs. 2 BetrVG). Die Autorin kommt bei dieser gesetzlich nicht geregelten Thematik zu differenzierten Ergebnissen. Im Fall des Paragraphen 103 BetrVG begründet sie ausführlich die auch von der Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass die Entscheidung im Beschlussverfahren für den Kündigungsschutzstreit präjudizielle Wirkung entfaltet. Im Rahmen des Paragraph 99 BetrVG legt Czerny dar, dass eine präjudizielle Wirkung nicht in Betracht kommt. Allerdings wird dem Arbeitgeber mit der rechtskräftig zurückgewiesen Zustimmungsersetzungsentscheidung die Beschäftigung des Arbeitnehmers rechtlich unmöglich. Des Weiteren werden die Auswirkungen rechtskräftiger Entscheidungen nach Paragraph 101 und Paragraph 104 BetrVG untersucht und der Frage nachgegangen, ob prozessuale Rechtsinstitute wie beispielsweise Streitverkündung zu einer Verfahrensharmonisierung beitragen können.
(Table of content)
Einleitung

1. Arbeitsrechtliche Grundlagen

Personelle Einzelmaßnahmen - Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen nach 99 BetrVG - Mitbestimmung nach 103 BetrVG - Mitbestimmung nach 104 BetrVG

2. Verfahrensrechtliche Grundlagen

Arbeitsgerichtliches Urteils- und Beschlussverfahren - Grundsätze der Rechtskraft

3. Bindungswirkungen

Darstellung der Rechtsprechung und Literatur - Konstellationen möglicher Bindungswirkungenen - Analyse der Bindungswirkungen in den relevanten Konstellationen

4. Möglichkeiten zur Entscheidungsharmonisierung

Lösung über Nebenintervention und Streitverkündung - Beiladung - Zwischenfeststellungsklage - Aussetzung des Verfahrens - Verfahrensverbindung nach 147 ZPO - Regelungsbedarf

5. Gesamtergebnis

Literatur- und Sachwortverzeichnis
(Author portrait)
Olivia Czerny wurde 1983 in Leipzig geboren, wo sie von 2002 bis 2009 Rechtswissenschaften studierte und das Referendariat absolvierte. Nebenbei war sie als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht Prof. Dr. Boemke tätig und arbeitete während des Referendariats als Repetitorin. Von 2009 bis 2013 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Arbeits-, Zivil- und Zivilprozessrecht Prof. Dr. Jacobs sowie am Zentrum für Juristisches Lernen der Bucerius Law School beschäftigt und wurde Ende 2013 promoviert. Seit 2013 ist sie Studienleiterin für Zivilrecht am Zentrum für Juristisches Lernen und belegt seit 2014 den Aufbaustudiengang »Master of Higher Education« der Universität Hamburg.

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