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Description
(Short description)
Sebastian Kürth wendet sich gegen eine Ausrichtung der Angemessenheitskontrolle arbeitsvertraglicher Änderungsvorbehalte am Änderungskündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz diene allein dem Bestandsschutz und stehe Änderungsvorbehalten erst entgegen, wenn diese eine Durchbrechung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses ermöglichen. Deswegen seien etwa Konzernversetzungsvorbehalte gemäß
134 BGB nichtig. Der Autor argumentiert für die Anwendung von
308 Nr. 4 BGB auf alle arbeitsvertraglichen Änderungsvorbehalte. Bei Versetzungsvorbehalten sei "Leistung des Verwenders" die Beschäftigungspflicht. Vor dem Hintergrund des Gebots der sozialen Auswahl hält Kürth mit der Vorbehaltsausübung verbundene Verschlechterungen der kündigungsrechtlichen Position anderer Arbeitnehmer nur insoweit für zulässig, wie die Ausübung durch die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers geschützt ist.
(Text)
Die Angemessenheitskontrolle arbeitsvertraglicher Änderungsvorbehalte darf nicht am Änderungskündigungsschutz ausgerichtet werden. Der Kündigungsschutz dient allein dem Bestandsschutz und steht Änderungsvorbehalten nur entgegen, wenn sie einer Durchbrechung der Kontinuität des Arbeitsverhältnisses dienen. Solche Änderungsvorbehalte sind gemäß Paragraph 134 BGB nichtig. Das ist etwa bei Konzernversetzungsvorbehalten der Fall. Hinsichtlich einer Angemessenheitskontrolle sind alle arbeitsvertraglichen Änderungsvorbehalte am Maßstab des Paragraphen 308 Nr. 4 BGB zu messen. Das gilt insbesondere auch für Versetzungsvorbehalte, weil der Pflicht zur Arbeitsleistung die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers korrespondiert und diese "Leistung des Verwenders" ist. Die Vorbehaltsausübung ist eine unternehmerische Entscheidung. Mit ihr verbundene Verschlechterungen der kündigungsrechtlichen Position anderer Arbeitnehmer sind vor dem Hintergrund des Gebots der sozialen Auswahl nur insoweit zulässig, wie die Ausübung durch die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers geschützt ist.
(Table of content)
1 Einführung
Änderungsvorbehalte als arbeitsvertragliche Flexibilisierungsmittel - Kontrollbedürftigkeit arbeitsvertraglicher Änderungsvorbehalte - Anliegen und Gang der Untersuchung
2 Grundlagen
Vertragsfreiheit - Vertragsbindung - Vertragsinhaltskontrolle
3 Abgrenzung zu anderen Formen der Änderung von Arbeitsbedingungen
Änderungsvertrag - Direktionsrecht - Änderungskündigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Teilkündigung - Konditionenbefristungs- und Anrechnungsklausel - Arbeit auf Abruf
4 Abgrenzung zu Freiwilligkeitsvorbehalten
Unzulässige Freiwilligkeitsvorbehalte - Keine Angemessenheitskontrolle
5 Allgemeine Rechts- und Sittenwidrigkeitskontrolle
Verstoß gegen Verbotsgesetze - Sittenwidrigkeit - Verstoß gegen Treu und Glauben - Rechtsfolgen nichtiger Änderungsvorbehalte
6 Maßstab der Angemessenheitskontrolle
Änderungskündigungsschutz - Grundsatz der Vertragsbindung - Äquivalenzprinzip - Gesetzliche Risikoverteilung
7 Angemessenheitskontrolle
Besonderheiten des Arbeitsrechts i.S. des 310 Abs. 4 Satz 2 BGB - Anwendbarkeit von 308 Nr. 4 BGB - Interessenabwägung - Rechtsfolge unangemessener Änderungsvorbehalte
8 Ausübungskontrolle
Tatbestand des Änderungsvorbehalts - Allgemeine Rechtskontrolle - Ausübung nach billigem Ermessen - Rechtsfolgen - Geltendmachung der Unwirksamkeit der Vorbehaltsausübung
9 Gesamtergebnis
Literatur- und Sachverzeichnis