Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln. : Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 427) (2012. 186 S. 186 S. 233 mm)

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Die Tilgung von Eigenschulden des Vorerben mit Nachlassmitteln. : Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 427) (2012. 186 S. 186 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428139224

Description


(Short description)
Der Vorerbe ist während der Dauer seines Erbrechts wahrer Erbe, der Nacherbe hat ein Interesse an der Erhaltung der Nachlasssubstanz. Macht der Vorerbe von seiner generellen Verfügungsmacht Gebrauch und verwendet Nachlassmittel zur Tilgung seiner Eigenschulden, stellt sich die Frage nach der Beurteilung solcher Verfügungen im Recht der Vor- und Nacherbschaft, insbesondere bei
2113 Abs. 2 BGB. Die vorliegende Abhandlung analysiert diesen eng abgegrenzten Problemkreis umfassend, unterbreitet Lösungsvorschläge und beleuchtet dabei das Thema von verschiedenen Seiten unter Einbeziehung von Sonderkonstellationen.
(Text)
Der Vorerbe ist während der Dauer seines Erbrechts wahrer Erbe, der Nacherbe hat ein Interesse an der Erhaltung der Nachlasssubstanz. Die vorliegende Abhandlung greift dieses Spannungsverhältnis auf und untersucht die rechtlichen Folgen solcher Verfügungen des Vorerben, die dieser zur Tilgung seiner Eigenschulden mit Nachlassmitteln tätigt. Im Kern geht es um die Verfügungsbeschränkung des
2113 Abs. 2 BGB. Wegen seiner Befreiung von der Wertersatzpflicht des
2134 BGB verfügt der befreite Vorerbe in diesen Fällen grundsätzlich entgeltlich, auch wenn er sich auf Kosten des Nachlasses seiner Eigenverbindlichkeiten entledigt. Davon ausgenommen ist bloßes freigebiges Handeln. Bei nicht befreiter Vorerbschaft ist die gleiche Maßnahme dagegen stets unentgeltlich und damit regelmäßig im Nacherbfall auch unwirksam. Dieses Ergebnis wird umfassend begründet und in der Folge von mehreren Seiten auf mögliche Ausnahmen sowie die daraus resultierenden Ansprüche beleuchtet.
(Table of content)
1. Einleitung und Problemerfassung

2. Der bisherige Meinungsstand

3. Die Tilgung von Eigenverbindlichkeiten des Vorerben im Lichte von 2113 Abs. 2

Der Unentgeltlichkeitsbegriff des 2113 Abs. 2 - Die Bedeutung von 2111 bei Erfüllung von Eigenverbindlichkeiten des Vorerben - Die Erfüllung eigener Verbindlichkeiten des Vorerben als Fallgruppe tatsächlicher Unmöglichkeit eines Surrogationseintritts und deren Beurteilung als entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung i.S.v. 2113 Abs. 2 - Die Vereitelung oder Beeinträchtigung der Nacherbenrechte

4. Die Anwendung des Lösungsmodells auf einzelne Sonderfälle

Die Erfüllung einer verjährten Eigenschuld des Vorerben - Die Erfüllung einer Eigenschuld des Vorerben vor deren Fälligkeit - Die Leistung auf eine nur vermeintlich bestehende Eigenschuld des Vorerben - Die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten - Die Zahlung von Erbschaftssteuer durch den Vorerben

5. Die Ansprüche des Nacherben nach dem Eintritt der Nacherbfolge

Die Ansprüche des Nacherben bei Verfügungen des befreiten Vorerben über Nachlassgegenstände zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten - Die Ansprüche des Nacherben bei Verfügungen des nicht befreiten Vorerben über Nachlassgegenstände zur Tilgung eigener Verbindlichkeiten

6. Schlussbetrachtung

Zusammenfassung der Ergebnisse - Die Auswirkungen auf den herrschenden Unentgeltlichkeitsbegriff - Die Lösung des Eingangsfalles

Literatur- und Sachverzeichnis
(Author portrait)
Peter Ellefret studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Mainz. Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1994 liegt neben dem Interesse für das Immobilienrecht ein Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit im Erbrecht. Er ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, seit Oktober 2007 Notar mit dem Amtssitz in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) und darüber hinaus als Examensprüfer sowie als Justitiar zweier Berufsfachverbände im Gesundheitswesen tätig.

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