Der Schutz besonders sensibler Zeugen durch den Einsatz von Videotechnik unter besonderer Berücksichtigung der Beschuldi : Dissertationsschrift (Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften 55) (2012. 223 S. 223 S. 233 mm)

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Der Schutz besonders sensibler Zeugen durch den Einsatz von Videotechnik unter besonderer Berücksichtigung der Beschuldi : Dissertationsschrift (Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften 55) (2012. 223 S. 223 S. 233 mm)

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  • 商品コード 9783428137398

Description


(Short description)
Die Vernehmungsaufzeichnung gem.
58a StPO und ihre Vorführung in der Hauptverhandlung nach
255a StPO sowie die Simultanübertragung gem.

168e, 247a StPO sollen dem Schutz des Zeugen im Strafverfahren dienen. Insbesondere der durch den Einsatz von Videotechnik geförderte Zeugenschutz kollidiert jedoch mit den Verteidigungsrechten des Angeklagten und den Maximen des Strafverfahrens. Ausgehend von einer detaillierten Untersuchung der Anwendungsvoraussetzungen des Einsatzes von Videotechnik beleuchtet Kirstin Maaß in ihrer Arbeit eingehend diesen grundlegenden Interessenwiderstreit im Strafprozess.
(Text)
Der Zeuge ist Verfahrenssubjekt, nicht bloßes Beweismittel. Gleichwohl ist der Schutz des Zeugen im Strafprozess erst in den letzten zwei Jahrzehnten in den Blickpunkt gesetzgeberischer Reformen gelangt. Die Einführung des Einsatzes von Videotechnik in das Strafverfahren, namentlich der Vernehmungsaufzeichnung gem. 58a StPO und ihrer Vorführung in der Hauptverhandlung nach 255a StPO sowie der Simultanübertragung gem. 168e und 247a StPO, soll eine Verringerung der Belastungen bewirken, denen der Zeuge durch eine Vernehmung im Strafverfahren ausgesetzt ist.

Kirstin Maaß arbeitet das Belastungserleben sogenannter besonders sensibler Zeugen heraus und stellt bereits vorhandene gesetzliche Maßnahmen zum Zeugenschutz dar. Ferner geht sie dem konkreten Nutzen des Einsatzes von Videotechnik im Strafverfahren nach. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet ihre detaillierte Untersuchung der Anwendungsbedingungen des Einsatzes von Videotechnik ( 58a, 168e StPO) und die Verwendungin der Hauptverhandlung ( 255a StPO). Hierbei beleuchtet Kirstin Maaß grundlegend die Rechte der Beschuldigten und die sich für sie ergebenden Konsequenzen aus dem Einsatz von Videotechnik. Ferner untersucht sie die Voraussetzungen der Simultanübertragung gem. 247a StPO. Schließlich führt die Verfasserin die grundlegende Frage, ob die Regelungen zum Videotechnikeinsatz mit den Rechten des Angeklagten, insbesondere dem Konfrontationsrecht, und mit den Grundsätzen des Strafverfahrens vereinbar sind, einer umfassenden inhaltlichen Klärung zu.
(Table of content)
Vorbemerkung und Gang der Arbeit

1. Belastungen besonders sensibler Zeugen durch das Strafverfahren und bestehende Schutzmöglichkeiten

Belastungen besonders sensibler Zeugen durch das Strafverfahren - Prozessuale Schutzmaßnahmen neben dem Einsatz von Videotechnik im Strafverfahren

2. Entstehungsgeschichte und Intention des Zeugenschutzgesetzes sowie die Effektivität des Einsatzes von Videotechnik im Strafverfahren

Das Zeugenschutzgesetz - Effektivität des Einsatzes von Videotechnik

3. Der Schutz besonders sensibler Zeugen durch den Einsatz von Videotechnik unter besonderer Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte

Die Beweisgewinnung durch Videotechnik im Ermittlungsverfahren und ihre Verwendung in der Hauptverhandlung - Die Beweisgewinnung durch Videotechnik in der Hauptverhandlung gem. 247a StPO - Die Auswirkungen des Einsatzes von Videotechnik auf die Rechte des Angeklagten und ihre Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des Strafverfahrens

Zusammenfassung der Ergebnisse

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

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