Softwarekauf und -weiterverkauf. : Zur Vertragsnatur und Erschöpfungswirkung körperlicher und unkörperlicher Übertragungsformen von Software.. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 415) (2011. 374 S. 374 S. 233 mm)

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Softwarekauf und -weiterverkauf. : Zur Vertragsnatur und Erschöpfungswirkung körperlicher und unkörperlicher Übertragungsformen von Software.. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 415) (2011. 374 S. 374 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428136117

Description


(Short description)
Aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BGH (Az: I ZR 129/08) wird nun der EuGH über die Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf die Online-Übertragung von Computerprogrammen entscheiden. Die Dissertation von Ines Hantschel stellt den derzeitigen Streitstand in Rechtsprechung und Literatur dar, zeigt auf, wie sich Software und Daten in das System des Bürgerlichen Rechts einordnen lassen und macht zur Lösung urheberrechtlicher Probleme Vorschläge für Neuregelungen.
(Text)
Ines Hantschel untersucht die zunehmende Unabhängigkeit des Softwarehandels von Datenträgern. Sie stellt die Einordnung der endgültigen Softwareüberlassung als Sachkauf in Frage und zeigt, dass sie zwar dem Kaufrecht unterliegt, jedoch bis zu drei Kaufgegenstände zu unterscheiden sind: Software als sonstiger Gegenstand, ein Nutzungsrecht und - nur bei der körperlichen Übertragung der Datenträger - Software als Sache. Aus urheberrechtlicher Sicht wird untersucht, ob auch der Weiterverkauf von Software ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig ist, wenn der Erschöpfungstatbestand auf Online-Übertragungen nicht direkt anwendbar ist. Die damit einhergehenden Fragen liegen seit dem Vorlagebeschluss des BGH (Az: I ZR 129/08) dem EuGH vor. Für die Zulässigkeit der Online-Weiterübertragung ist eine Neuregelung erforderlich, die nach dem Vorschlag der Autorin u. a. ein Lizenzregister beinhalten könnte.
(Table of content)
Aus dem Inhalt:
Einleitung - 1. Teil: Die Einordnung von Computerprogrammen und Daten in das zivilrechtliche System: Das Computerprogramm als Schutzgegenstand von Immaterialgüterrechten - Computerprogramme und Daten als Gegenstände des bürgerlichen Rechts - 2. Teil: Vertragstypologische Untersuchung: Grundsätzliche Erwägungen - Die Übertragung durch Übergabe eines Datenträgers - Die Online-Übertragung von Computerprogrammen - ASP-Verträge - Verträge, die auf die Softwareerstellung gerichtet sind - 3. Teil: Die Erschöpfungswirkung körperlicher und unkörperlicher Übertragungsformen von Software: Tatsächliche Hintergründe - Meinungsstand zur Zulässigkeit des Geschäftsmodells - Rechtliche Würdigung - Die vertragliche Einräumung beschränkter Nutzungsrechte - Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung - Zusammenfassung und abschließende Stellungnahme - Literatur- und Sachwortverzeichnis - Sachwortverzeichnis
(Author portrait)
Ines Hantschel wurde am 27.09.1978 in Sangerhausen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat am OLG Bamberg und ein Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Sie ist seit 2006 Rechtsanwältin und nach Tätigkeiten in internationalen Wirtschaftskanzleien seit 2011 als Syndikusanwältin tätig.

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