Description
(Short description)
Das deutsche Recht kennt kein besitzloses Vertragspfandrecht. Zu Unrecht. Denn es würde uns nicht nur helfen, die zahlreichen mit der Sicherungsübereignung verbundenen Probleme endgültig zu lösen. Entgegen der landläufigen Meinung ist es zudem bei richtiger Anwendung der methodologischen Instrumente bereits jetzt möglich, das besitzlose Pfandrecht de lege lata zu entwickeln. Die vorliegende Arbeit zeigt, wie durch einen Analogieschluss zu
930 BGB ein neues, leistungsfähiges Mobiliarsicherungsrecht entsteht.
(Text)
Das deutsche Mobiliarkreditsicherungsrecht ist ein Kuriosum: Das vom BGB eigentlich bereitgestellte Sicherungsrecht - das Pfandrecht - wird in der Praxis seit mehr als einem Jahrhundert verschmäht. Stattdessen erfreut sich die Sicherungsübereignung ungebrochener Beliebtheit. Schuld an diesem Zustand ist das Faustpfandprinzip, nach dem ein Pfandrecht nur wirksam bestellt werden kann, wenn die Pfandsache dem Pfandnehmer tatsächlich übergeben wird.
Aber: Ist das Faustpfandprinzip tatsächlich zwingender Bestandteil der geltenden Rechtsordnung? David Schwintowski greift diese bis dato ignorierte Frage auf und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Pfandrecht schon heute besitzlos vereinbart werden kann. Damit wird der Praxis ein neues, leistungsfähiges und interessengerechtes Sicherungsinstrument zur Verfügung gestellt, welches in vielen Bereichen die Defizite der Sicherungsübereignung überwindet.
(Table of content)
A. Einleitung
B. Defizite der Sicherungsübereignung
I. Übersicherung: Einleitung - Rechtsgrund der Inhaltskontrolle - Kritik - Fazit
II. Rangfähigkeit: Das Urteil vom 2. Juni 2005 - Praktische Konsequenzen und Lösungsansätze - Konsequenzen für die vorliegende Fragestellung - Das Urteil vom 21. Februar 2008 - Fazit
III. Typologie: Die Rechtsstellung der Beteiligten in der Vollstreckung - Erklärungsmodelle - Fazit
IV. Fazit
C. Die Sicherungsinstitute - Funktion und Wesen
I. Die Sicherungsübereignung: Tradition und Konstitut - Wesen des Sicherungseigentums - Fazit
II. Das Fahrnispfandrecht: Das Faustpfandprinzip - Wesen des Pfandrechts
III. Fazit
D. Das stille Pfandrecht
I. Die Struktur der Rechtsfindung
II. Methodologische Grundlegung: Die Voraussetzungen der Rechtsfindung praeter legem - Fazit
III. Die Argumentation: Der Evidenztest - Argumente gegen pfandrechtliches Besitzkonstitut - Das eigene Konzept - Fazit
E. Zusammenfassung und Ausblick
I. Leistungsfähigkeit des besitzlosen Pfandrechts: Pfandrechtliche Übersicherungsproblematik - Rangfähigkeit - Systematische Kohärenz - Keine Verwertungsdefizite - Das besitzlose Pfandrecht im europäischen und internationalen Kontext
II. Fazit
Literatur- und Sachwortverzeichnis, Materialien
(Author portrait)
David Schwintowski, Jahrgang 1979, studierte an der Humboldt Universität zu Berlin Rechtswissenschaften und erwarb im Anschluss einen LL.M. am King's College in London. Sein Referendariat absolvierte er unter anderem beim Bundesjustizministerium und in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei. Seit 2009 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitet in München, wo er sich auf internationales Wirtschaftsrecht, mit den Schwerpunkten Unternehmenskauf und Joint Ventures, spezialisiert. Seine Promotion wurde im Jahr 2011 mit dem Wolf-Rüdiger Bub Preis ausgezeichnet.