Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht. : Dissertationsschrift (Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. 62) (2011. 281 S. 281 S. 233 mm)

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Die donatio mortis causa im klassischen römischen Recht. : Dissertationsschrift (Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. 62) (2011. 281 S. 281 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428135011

Description


(Short description)
Die donatio mortis causa des klassischen römischen Rechts - eine Schenkung unter der Voraussetzung, daß der Beschenkte den Schenker überlebt - ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht.Die vorliegende Arbeit untersucht solche Problemkreise exemplarisch durch vertiefte Exegese einzelner Stellen, die unter anderem Konstellationen vorweggenommener Erbfolge, Ehegattenschenkungen oder Verfügungen über die Mitgift betreffen. Viele dieser Stellen belegen, daß bereits das klassische Recht ein Reurecht des Schenkers kannte.
(Text)
Die römische Schenkung auf den Todesfall ist ebenso ein Thema des Obligationenrechts wie des Erbrechts. Als Rechtsgeschäft unter Lebenden wirft sie Fragen nach der Art der Bedingung, dem Zeitpunkt des Vollzuges oder der Rückforderung des Geleisteten auf. Die erbrechtlichen Bezüge zeigen sich etwa bei der Anwendung der erbrechtsbeschränkenden Gesetzgebung der frühen Kaiserzeit oder bei der Berührung mit Fideikommißrecht.Neben der einfachen Sachschenkung begegnet die Schenkung in Form eines förmlichen Schuldversprechens (Stipulation), eines Schulderlasses (acceptilatio) oder sogar in der Freilassung eines Sklaven. Ursprünglich war die Schenkung durch eine konkrete Gefahr des Schenkers - etwa eine akute Krankheit oder eine gefährliche Reise - veranlaßt. Ebenso finden sich aber Schenkungen ohne konkrete Gefahr, etwa Konstellationen vorweggenommener Erbfolge.Ein eigenständiger Anwendungsbereich kommt der Ehegattenschenkung von Todes wegen zu. Die aufschiebende Bedingung der causa ermöglicht eine Umgehung des Schenkungsverbotes. Ebenso kann eine Frau mit Hilfe der donatio mortis causa das Verbot des Testierens über die eigene Mitgift umgehen.Die verschiedensten Stellen belegen die zentrale Bedeutung des Reurechts, dessen Klassizität die interpolationistische Literatur sehr zu Unrecht bestritten hat. Die Rehabilitation der früheren communis opinio bildet einen Schwerpunkt der Arbeit.Ausführliche Exegesen einzelner Texte stellen verschiedene Problemkreise des Rechtsinstituts exemplarisch dar. Dabei wird älteres Schrifttum zurückgehend bis ins Mittelalter möglichst weitgehend einbezogen.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: Einleitung: Literaturbericht - Ziel dieser Arbeit - Kapitel 1: Die rechtsgeschäftliche Gestalt der donatio mortis causa: Herkunft der donatio mortis causa und Motivation des Schenkers - Die Einteilungen der Klassiker - Die Abgrenzung zur donatio inter vivos - Ergebnisse - Kapitel 2: Die Ehegattenschenkung auf den Todesfall: Herkunft und Alter des Schenkungsverbotes - Reichweite des Schenkungsverbotes - Donatio per interpositam personam - Donatio und acceptilatio: Ulpian D. 32, 3 pr. - Donatio und Verlust des Bürgerrechts: Ulpian D. 24, 1, 13, 1 - Donatio und widersprechende Testamentsverfügung: Ulpian D. 24, 1, 22 - Ergebnisse - Kapitel 3: Die Zuwendung des Anspruchs auf Rückerstattung der Mitgift als donatio mortis causa: Begründung des Rückforderungsrechtes durch Stipulation - Die Überleitung des Anspruchs durch Hinzuziehung eines Dritten: der Musterfall Scaevola D. 32, 37, 4 - Fälle einer donatio mortis causa als Grundlage der Rückgabestipulation - Zusammenfassende Betrachtung - Kapitel 4: Die Freilassung als donatio mortis causa - Kapitel 5: Die Klassizität des Reurechts: Der Streitstand - Ausdrückliche Belege für ein klassisches Reurecht - Die Belastung des Donatars mortis causa mit Fideikommissen - Das vulgo dictum bei Marcian D. 39, 6, 1 / Paulus eod. 35, 2 - Nachklassische Belege - Ergebnis - Schlußbetrachtung - Literatur-, Quellen- und Sachverzeichnis

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