Die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in Kurhessen bis zum Jahre 1851. : Dissertationsschrift (Schriften zur Rechtsgeschichte 151) (2011. 433 S. 433 S. 233 mm)

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Die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in Kurhessen bis zum Jahre 1851. : Dissertationsschrift (Schriften zur Rechtsgeschichte 151) (2011. 433 S. 433 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428134144

Description


(Short description)
Die Gesetzgebung des Revolutionsjahres 1848 brachte auch in Kurhessen die Einführung einer Laienbeteiligung in der Strafrechtspflege. Die Diskussionen um die Einführung von Geschworenengerichten wurden auch im Kurstaate in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in politisch bewegten Zeiten geführt. Juristische, philosophische und staatstheoretische Erwägungen griffen ineinander. Sie standen dabei in unmittelbarem Zusammenhang mit der begehrten Meinungs- und Pressefreiheit. Am Ende verhalfen die politischen Gesichtspunkte entscheidend zum Durchbruch.
(Text)
In Folge der Revolution von 1848 wurden auch in Kurhessen Geschworenengerichte eingeführt. Die Schwurgerichtsbarkeit sowie die Prinzipien der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in der Strafrechtspflege sollten ein rechtsstaatliches Verfahren ermöglichen und die Gefahren des geheimen Inquisitionsprozesses überwinden. Auch in Kurhessen wurde die Schwurgerichtsfrage seit Beginn des 19. Jahrhunderts gerade in politisch aufgeheizten Zeiten heftig diskutiert. Sie stand dabei stets in direktem Zusammenhang mit den liberalen Forderungen nach Meinungs- und Pressefreiheit. Noch vor dem eigentlichen Beginn der Diskussionen in Deutschland hatten die Kurhessen in der westphälischen Zeit von 1807 bis 1813 das französische Geschworenengericht in der Praxis kennen gelernt.

Matthias Braun untersucht die Entwicklung der Schwurgerichtsfrage in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vor dem Hintergrund der politischen Ereignisse im Kurstaate und den hier besonders ausgeprägten obrigkeitsstaatlichen Beharrungskräften. War in der Strafrechtswissenschaft der Reformbedarf unstreitig, so verhalfen am Ende in erster Linie die politischen Aspekte der Laienbeteiligung im Strafverfahren zum Durchbruch.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: A. Voraussetzungen: Überwindung des Inquisitionsprozesses - Allgemeine Ausgangssituation im kurhessischen Gebiet - Die theoretische Auseinandersetzung um die Einführung der Geschworenengerichte - B. Das Geschworenengericht im Königreich Westphalen: Erste Erfahrungen mit der Laiengerichtsbarkeit auf kurhessischem Gebiet: Errichtung eines Modellstaates - Die Modernisierung der Strafrechtspflege - Beschränkungen und Einflussnahme - Ende des Modellstaates und Wirkungen - C. Der Streit und die Verhandlungen über die Geschworenengerichte bis zum Jahr 1848: Die Zeit der Restauration, der Verfassungsentwurf von 1815/16 und Entwicklungen in der Strafrechtspflege bis 1830 - Die Verfassungsurkunde des Jahres 1831 und die Frage der Geschworenengerichte in den Verhandlungen über das Pressegesetz - Die Schwurgerichtsfrage in den weiteren Reformbemühungen des kurhessischen Landtags bis 1846 - Reformdruck und die Schwurgerichtsfrage im Vorfeld der Gesetzgebung des Jahres 1848 -D. Die Reformgesetzgebung des Jahres 1848: Das Gesetz "wider Preßvergehen" vom 26. August 1848 - Das Gesetz "die Umbildung des Strafverfahrens betreffend" vom 31. Oktober 1848 - Das Gesetz über die Einrichtung der Gerichte und der Staatsbehörde bei den Gerichten vom 31. Oktober 1848 - E. Beschränkungen der Schwurgerichtsbarkeit durch das provisorische Gesetz des Jahres 1851: Das Presseverfahren gegen Friedrich Oetker - Das provisorische Gesetz vom 22. Juli 1851 - F. Schlussbetrachtung - Anhang 1-6 - Literatur- und Quellenverzeichnis - Personen- und Sachregister

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