Kultur und Strafrecht. : Die Berücksichtigung kultureller Wertvorstellungen in der deutschen Strafrechtsdogmatik.. Habilitationsschrift (Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 230) (2011. 424 S. 424 S. 233 mm)

個数:

Kultur und Strafrecht. : Die Berücksichtigung kultureller Wertvorstellungen in der deutschen Strafrechtsdogmatik.. Habilitationsschrift (Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 230) (2011. 424 S. 424 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428132614

Description


(Short description)
Kulturelle Konflikte gehören in einer stetig zusammenrückenden, wenngleich nicht notwendigerweise zusammenwachsenden Welt zum Alltag. Für das Strafrecht stellt sich angesichts der zunehmenden Multikulturalität unter anderem die Frage, wie sich die kulturellen Wertvorstellungen des Einzelnen auf seine Strafbarkeit auswirken. Die vorliegende Arbeit untersucht aus rechtsdogmatischer Perspektive, ob und gegebenenfalls wie kulturelle Unterschiede nach der derzeitigen Rechtslage zu berücksichtigen sind.
(Text)
Berührungen mit anderen Kulturen zählen zum privaten und beruflichen Alltag, verlaufen aber aufgrund der mitunter erheblichen Unterschiede nicht immer friedlich und harmonisch. Die zunehmenden kulturellen Konflikte zu entschärfen und zu verringern, bildet eine der wesentlichen derzeitigen Aufgaben für Politik und Gesellschaft, stellt aber auch für die Rechtswissenschaft eine Herausforderung dar. Die vorliegende Arbeit untersucht insbesondere, wie kulturelle Wertvorstellungen im derzeitigen Recht zu berücksichtigen sind, und nimmt dabei unter anderem Stellung zur Strafbarkeit von Ehrenmorden und zur Zulässigkeit der Zirkumzision. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, trotz oder wegen der gesellschaftlichen Multikulturalität auf einen einheitlichen Bewertungsmaßstab abstellen zu müssen. Bei dessen Anwendung bleiben aber die Vorstellungen des Einzelnen als Bewertungsgrundlage heranzuziehen, soweit dies das geltende Recht durch kulturoffene Merkmale gestattet.
(Table of content)
Teil 1: Grundlagen

Kapitel 1: Kultur und Strafrecht

Teil 2: Berücksichtigung kultureller Wertvorstellungen im Besonderen Teil des StGB

Kapitel 2: Kulturoffene Tatbestandsmerkmale: Mordmerkmal »(sonst) aus niedrigen Beweggründen« - Zumutbarkeit im Sinne des 323c StGB
Kapitel 3: Kulturoffene Rechtsgüter am Beispiel der Ehre: Universale und kulturoffene Rechtsgüter - Die Ehre als kulturoffenes Rechtsgut? - Kulturoffene Tatbestandsmerkmale bei den Ehrverletzungsdelikten

Teil 3: Berücksichtigung kultureller Wertvorstellungen im Allgemeinen Teil des StGB

Kapitel 4: Rechtswidrigkeit: Schutz von Rechtsgütern und kulturelle Wertvorstellungen - Kulturell motivierte Einwilligung in die Verletzung von Rechtsgütern - Kulturelle Wertvorstellungen als Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgrund
Kapitel 5: Unrechtsbewusstsein: Berücksichtigung kultureller Wertvorstellungen - Grenzüberschreitende Straftaten und Unrechtsbewusstsein
Kapitel 6: Strafanwendungsrecht: Begehungsort bei abstrakten Gefährdungsdelikten - Anwendbarkeit mehrerer nationaler Strafrechtsordnungen - Beteiligung an grenzüberschreitenden Straftaten

Teil 4: Berücksichtigung kultureller Wertvorstellungen auf der Rechtsfolgenseite der Tat

Kapitel 7: Strafzumessung

Teil 5: Schutz kultureller Wertvorstellungen durch das Strafrecht

Kapitel 8: Bestandsaufnahme
Kapitel 9: Sicherung von Toleranz durch das Strafrecht?

Teil 6: Zusammenfassung

Literatur- und Sachverzeichnis
(Author portrait)
Brian Valerius, Jahrgang 1974, ist Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Bayreuth. Er studierte Rechtswissenschaft in Würzburg und absolvierte dort das Referendariat, bevor 2004 die Promotion folgte. 2009 wurde ihm aufgrund der Habilitationsschrift »Kultur und Strafrecht« die Lehrbefugnis für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches und Internationales Strafrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht erteilt. Nach Lehrstuhlvertretungen in Frankfurt (Oder) und Frankfurt am Main sowie Köln wurde er 2011 an die Universität Bayreuth berufen.

最近チェックした商品