- ホーム
- > 洋書
- > ドイツ書
- > Social Sciences, Jurisprudence & Economy
- > Jurisprudence & Law
- > trade & commercial lawindustrial law & social law
Description
(Text)
Die Aufgaben des Aufsichtsrats sind in den letzten Jahren sowohl durch die Zuweisung neuer Aufgaben als auch durch eine zunehmende Komplexität der bisherigen Aufgaben enorm gestiegen. Der Aufsichtsrat übernimmt mittlerweile keineswegs mehr nur die klassische Kontrollfunktion. Vielmehr agiert er als ein den Vorstand beratendes und unternehmerisch (mit-)entscheidendes Co-Managementorgan. Dabei muss aber dennoch beachtet werden, dass die Organisationsstruktur einer deutschen Aktiengesellschaft nach wie vor vom Prinzip der Trennung von Leitung und Überwachung geprägt ist.
Trifft der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Kompetenzzuordnung selbständig und eigenverantwortlich unternehmerische Entscheidungen und verletzt ein Aufsichtsratsmitglied im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung seine ihm obliegenden Pflichten, besteht gemäß 93 Abs. 1 Satz 2 AktG die Möglichkeit, durch die Business Judgment Rule in den Genuss einer Haftungsfreistellung zu gelangen. In welchen Fällen der Aufsichtsrat eigene unternehmerische Entscheidungen trifft und welche Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Business Judgment Rule im Rahmen der Aufsichtsratshaftung vorliegen müssen, ist Gegenstand vorliegender Arbeit.
(Table of content)
Inhaltsübersicht:
1 Einleitung: Problemstellung und Zielsetzung - Einbettung der Thematik in die Corporate Governance -
2 Unternehmerische Entscheidung: Leitungsbegriff im Kapitalgesellschaftsrecht - Begriff der unternehmerischen Entscheidung - Stellung des Aufsichtsrats in der Unternehmensverfassung der Aktiengesellschaft - Aufsichtsrat als Co-Managementorgan - Selbständige Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats - Zusammenfassung -
. 3 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Organmitglieder: Genereller Verhaltensstandard des Vorstandsmitglieds, Par. 93 Abs. 1 AktG - Verhaltensstandard des Aufsichtsratsmitglieds, Par. 93, 116 AktG - Zusammenfassung -
4 Haftung der Aufsichtsratsmitglieder: Haftung als Steuerungsinstrument im Gesellschaftsrecht - Haftungsrisiken für Aufsichtsratsmitglieder - Haftungsfreistellung nach Par. 93 Abs. 1 Satz 2 AktG: Business Judgment Rule - Zusammenfassung -
5 Zusammenfassung und Ausblick - Literatur- und Stichwortverzeichnis