Zivilrechtlicher Schutz gegen Nachstellen : Eine Untersuchung der zivilrechtlichen Auswirkungen des   238 Abs. 1 StGB unter besonderer Berücksichtigung journalistischer Recherchen. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 393) (2009. 178 S. 233 mm)

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Zivilrechtlicher Schutz gegen Nachstellen : Eine Untersuchung der zivilrechtlichen Auswirkungen des 238 Abs. 1 StGB unter besonderer Berücksichtigung journalistischer Recherchen. Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 393) (2009. 178 S. 233 mm)

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  • 商品コード 9783428131174

Description


(Text)
Franziska Kraus befasst sich mit der Bedeutung des 238 Abs. 1 StGB für den zivilrechtlichen Rechtsschutz gegen Nachstellen, wobei journalistische Recherchen in einem gesonderten Kapitel berücksichtigt werden. Die Autorin stellt verschiedene Anspruchsgrundlagen aus Deliktsrecht und Gewaltschutzgesetz einander gegenüber, mit dem Ergebnis, dass 238 Abs. 1 StGB für den zivilrechtlichen Schutz gegen Stalking mit keinerlei Neuerungen aufwartet und im Vergleich zu den anderen Ansprüchen eine untergeordnete Rolle spielt. Besonders mit dem Anspruch aus 1 Abs. 1 GewSchG steht zivilrechtlich eine überzeugende Handhabe zur Verfügung, wobei die Norm als materielle Anspruchsgrundlage zu qualifizieren ist.

Da 238 Abs. 1 StGB ohne besonderen Rechtfertigungsgrund für Journalisten erlassen wurde, muss die Bedeutung der Pressefreiheit schon bei Auslegung des Tatbestandes gewürdigt werden, um nicht als Handhabe gegen engagierte Recherchen herangezogen zu werden.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: 1. Einführung: A. Einleitung - B. Thema der Untersuchung - C. Gang der Untersuchung - 2. Anspruchsgrundlagen: A. Mögliche Anspruchsgrundlagen für Stalking-Opfer: Ansprüche aus
1 Abs. 2 Nr. 2 GewSchG i.V.m.

823 Abs. 1. 1004 Abs. 1 BGB analog - Ansprüche aus

823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB analog - Ansprüche aus

823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB analog i.V.m.
238 StGB - 3. Unterschiede der Anspruchsgrundlagen in Bezug auf den Tatbestand: A. Einleitung und Kritik am Rückgriff auf
292 StGB - B. Umriss der nun folgenden Prüfung - C. Prüfung und Vergleich der Tatbestände: Nachstellen durch Suchen der räumlichen Nähe - Versuch der Kontaktaufnahme durch Kommunikationsmittel - Warensendungen und Dienstleistungen durch Angabe personenbezogener Daten des Opfers - Bedrohung - Erweiterung der Auswirkung des Stalking auf Dritte - Ausführung der Nachstellungs-Handlungen durch Dritte auf Veranlassung des Täters - Auffangtatbestand - D. Ergebnis in Bezug auf den Vergleich der Tatbestände - 4. Stalking durch Paparazzi und investigative Journalisten: A. Einleitung - B. Investigativer Journalismus: Versuch einer Definition - C. Kollision der Pressefreiheit mit einem Anspruch aus

823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB analog i.V.m.
238 Abs. 1 StGB? - 5. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis

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