Sachsenrecht. : Studien zur Geschichte des sächsischen Landrechts in Mittelalter und früher Neuzeit.. Dissertationsschrift (Schriften zur Rechtsgeschichte 142) (2009. 778 S. Tab., Abb.; 778 S. 233 mm)

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Sachsenrecht. : Studien zur Geschichte des sächsischen Landrechts in Mittelalter und früher Neuzeit.. Dissertationsschrift (Schriften zur Rechtsgeschichte 142) (2009. 778 S. Tab., Abb.; 778 S. 233 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版/ページ数 778 S.
  • 商品コード 9783428130931

Description


(Text)
Der Sachsenspiegel des Eike von Repgow gehört ohne Frage zu den bedeutendsten Rechtsdenkmälern des deutschen Mittelalters. Diese Bedeutung gewinnt das Werk nicht nur aus sich selbst heraus, sondern vor allem durch seine ganz ungewöhnlich weite, geradezu pan-europäische Verbreitung. Zahlreiche Rechtsbücher nahmen einzelne Rechtssätze bis hin zu umfangreichen Teilen des Spiegels in sich auf und sicherten so die Weiterverbreitung nicht nur weit über die Grenzen seines sächsischen Entstehungsraumes, sondern auch weit über das Mittelalter hinaus. Dieser ungewöhnlichen Karriere geht die vorliegende Arbeit nach. Dabei werden zum einen spätere Rechtsbücher auf den konkreten Umfang der sich in ihnen manifestierenden Sachsenspiegelrezeption befragt, zum anderen eine erste Geschichte des "Sachsenrechts" von der Entstehung eines seiner absoluten Fundamentaltexte im frühen 13. Jahrhundert bis hin in die Gegenwart rechtshistorischer Forschung vorgelegt.
(Table of content)
A. Einleitung

B. Die Ausgangslage

Eike von Repgow und der Sachsenspiegel: Eike von Repgow und Hoyer von Falkenstein - Der Streit um Ort und Zeit der Abfassung sowie die lateinische Vorlage - Zum so genannten »Mühlhäuser Reichsrechtsbruch« - Die Quellen des Sachsenspiegels - Rechtssprichwörter im Sachsenspiegel - Die handschriftliche Überlieferung - Die Landrechtsglossen und der Richtsteig Landrechts - Die abecedarischen Arbeiten, Remissorien und andere Erschließungshilfen - Vom »Gedankengang des Sachsenspiegels« - Die Sächsische Weltchronik - Der Sachsenspiegel und das sächsische Lehnrecht

C. Grundlinien einer Wirkungs- und Literaturgeschichte des Sachsenspiegels und des Gemeinen Sachsenrechts

Die projizierte Vorzeit: Karl, Otto und der Sachsenspiegel - Frühe Verbreitung und erste Rezeption in Recht und Literatur - Umfassende Rezeption und erste Fälle von konkreter Rechtsanwendung - Die »Articuli reprobati« - Die ansteigende Verbreitung der Schöffensprüche - Das 15. Jahrhundert: Höhepunkt und Ende der »Rechtsbücherzeit« - Das Phänomen »der Rezeption« (des römischen Rechts) - Aus der Wiege der »sächsischen Rechtswissenschaft« - Die Kursächsischen Konstitutionen von 1572 - Die sächsischen Juristenfakultäten und das Gemeine Sachsenrecht - Der Prozess »in foro Saxonico« und die »sächsischen Criminalisten« - Der Beginn der rechtshistorischen Erforschung der Spiegelrechte - Historische Rechtsschule und Deutsche Privatrechtswissenschaft - Sachsenspiegelforschung im Nationalsozialismus - Sachsenspiegel- und Rechtsbücherforschung seit 1945

D. Erscheinungsformen der Sachsenspiegel-Rezeption in einzelnen Deutschen Rechtsbüchern

E. Rezeptionsgeschichtliche Analysen zur Charakteristik und zu einzelnen Rechtsinstituten der sächsischen Rechtsbücher

F. Zusammenfassende, aber nicht abschließende Betrachtungen

Anhang: Rechtsbücherkonkordanz, Materialien und Texte

Quellen- und Literaturverzeichnis

Personen-, Orts- und Sachregister
(Review)
»Kümpers Werk über das Landrecht des Sachsenspiegels wird [...] als Standardwerk in die bestehende, nahezu unüberschaubare Literatur über das sächsische Landrecht eingehen.« Dieter Pötschke, in: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands, 58/2012

»Hiram Kümper hat eine nicht nur sehr fleißige, sondern auch kompetente, gut geschriebene und phasenweise geradezu anregende Arbeit vorgelegt, die eine enorm umfangreiche Literatur zu verarbeiten hatte (Literaturverzeichnis: S. 632-771). [...] Gerade mit seiner enzyklopädischen Tendenz wird Hiram Kümpers 'Sachsenrecht' [...] künftigen Studien zweifellos als Grundlage, als maßgebliche Referenz und hoffentlich nicht zuletzt auch als Anregung dienen.« Marek Wejwoda, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 128/2011

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