Studien zum Gefahrurteil im Strafrecht. : Ein Abschied vom objektiven Dritten.. Dissertationsschrift (Strafrechtliche Abhandlungen (SRA) 201) (2008. 283 S. 233 mm)

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Studien zum Gefahrurteil im Strafrecht. : Ein Abschied vom objektiven Dritten.. Dissertationsschrift (Strafrechtliche Abhandlungen (SRA) 201) (2008. 283 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 283 S.
  • 商品コード 9783428127382

Description


(Text)
Der objektive Tatbestand eines Erfolgsdeliktes ist nur dann verwirklicht, wenn der Täter durch sein Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr des Eintritts eines tatbestandlichen Erfolges geschaffen und sich diese Gefahr im Erfolg realisiert hat. Spiegelbildlich dazu kann das Unrecht einer Tatbestandsverwirklichung nach Notwehr- oder Notstandsregeln ausgeschlossen sein, weil er zugleich die einem anderen Rechtsgut drohende Gefahr abgewendet hat. Der Verfasser stellt sich die Frage, auf welcher Tatsachengrundlage das Vorliegen solcher Gefahren zu ermitteln ist.

Für die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes soll es der herrschenden Meinung zufolge darauf ankommen, dass die Handlung des Täters nach dem einem gedachten objektiven Dritten erkennbaren Sachverhalt (objektiv ex ante) gefährlich ist. Im Rahmen der Rechtfertigung wird überwiegend darauf abgestellt, ob in Wirklichkeit (objektiv ex post) eine Gefahr für ein Rechtsgut bestand. Dem Urteil des objektiven Dritten wird hier nur im Bereich der hoheitlichen Gefahrenabwehr sowie in einigen Sonderfällen, insbesondere bei so genannten Scheinangriffen Bedeutung beigemessen. Der Autor unterzieht diese herrschende Meinung einer grundlegenden Kritik, deren zentrales Anliegen im Untertitel zum Ausdruck kommt. Es geht ihm um den Nachweis, dass die Probleme des strafrechtlichen Gefahrbegriffs besser und einfacher ohne Rückgriff auf das Wissen des objektiven Dritten zu lösen sind.

Die Arbeit wurde mit dem Preis der Goethe-Buchhandlung für die "Beste Dissertation des Jahres 2007 der Juristischen Fakultät" der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ausgezeichnet.
(Table of content)
Einleitung
- 1. Kapitel: Allgemeine Diskussion des Risikobegriffs: Darstellung und Analyse der objektiven ex ante-Betrachtung
- Das objektive ex post-Gefahrurteil
- Die Problematik einer objektiven ex ante-Prüfung von Tatbestands- und Rechtfertigungsmerkmalen
- Ein Konkurrenzmodell zur objektiven ex ante-Gefahrbeurteilung
- Einwände gegen das Konkurrenzmodell?
- Beispielhafte Absicherung des doppelfunktionalen Gebotes der Trennung von objektiven und subjektiven Unrechtsmerkmalen
- 2. Kapitel: Der Risikobegriff im Kontext staatlicher Gefahrenabwehr: Zur Notwendigkeit der objektiven ex ante-Betrachtung bei hoheitlichen Eingriffen
- Behördenkenntnis als Wissen eines sachkundigen Amtswalters
- Die Einheit von Gegenstand und Kontext als Voraussetzung der Übertragung von rechtlichen Wertungsmaximen
- Ex ante-Prüfung der objektiven Rechtfertigung ohne Widerspruch zur inhaltlichen Funktion des objektiven Unrechtstatbestandes
- 3. Kapitel: Riskante Äußerungen: Ex ante-Prüfung einzelner Notrechtsmerkmale zur Verlagerung des Irrtumsrisikos auf seinen Verursacher
- Beschränkung der zivilen Notrechte auf den erforderlichen Schutz primärer Rechtsgüter
- Einwilligungsfiktion bei fahrlässiger Täuschung über ein Risiko
- Schlussbetrachtung
- Ergebnisse
- Literatur- und Sachwortverzeichnis
(Review)
it verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Börgers hat mit seiner Arbeit verstreut liegende Rechtsfragen eines zusammenhängenden Problemkreises überzeugend systematisiert und damit eine gut durchdachte Minderauffassung in der Literatur begründet, die das Potential in sich trägt, in naher Zukunft möglicherweise zur herrschenden Meinung zu werden.« Dr. dipl.-jur. Sandra Schön, in: http://www.kuselit.de, Juli 2009

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