Verhandlungen und Verjährung : Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 371) (2008. 255 S. 233 mm)

個数:

Verhandlungen und Verjährung : Dissertationsschrift (Schriften zum Bürgerlichen Recht 371) (2008. 255 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428126781

Description


(Text)
Klaus Oppenborn beschäftigt sich mit einer der wichtigsten Änderungen im neuen Verjährungsrecht: Der Hemmung der Verjährung gem. 203 BGB.

Im ersten Kapitel der Arbeit werden grundsätzliche Fragen aufgeworfen: Was legitimiert die Hemmung bei Verhandlungen? Ist ein entsprechender Hemmungstatbestand in jedem Verjährungssystem gerechtfertigt? Da entsprechende Tatbestände schon vor der Reform partiell geregelt waren, werden umfassend die Vorgängernormen des 203 BGB durchleuchtet. Auch wird auf den Gedanken des Rechtsmissbrauches eingegangen, sofern sich die Parteien "in die Verjährung" verhandelten.

Im zweiten Kapitel steht die eigentliche Regelung des 203 BGB im Mittelpunkt der Darstellung. Eingangs wird das Gesetzgebungsverfahren mit seinen unterschiedlichen Regelungsentwürfen kritisch untersucht. Nachfolgend stehen praxisrelevante Themen zur Diskussion: Es geht um den sachlichen Anwendungsbereich der Norm, der Begriff der "Verhandlungen" wird näher konkretisiert, die Kriterien für den Beginn und das Ende aufgezeigt. Nachfolgend wird u. a. dargestellt, inwieweit einzelne Verhandlungsabschnitte zu einer Gesamthemmung zusammengefasst werden können, welche Auswirkungen das Zusammentreffen der Hemmung mit anderen Neubeginn- und Hemmungstatbeständen hat und inwieweit es speziellere Reglungen im BGB oder in den zivilrechtlichen Nebengesetzen zu 203 BGB gibt. Es stellt sich die Frage, ob 203 BGB als adäquate Nachfolgenorm der Hemmungstatbestände bei Verhandlungen, die zum 01.01.2002 aufgehoben wurden, anzusehen ist, und ob auf die damalige Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Inwieweit sind die Vorschriften der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre auf Verhandlungserklärungen anwendbar? Sind sie anfechtbar, ggf. sogar rückwirkend? Ist der Zugang erforderlich? Wie soll der Schutz des beschränkt Geschäftsfähigen gewährleistet werden? Sind bei der Stellvertretung Besonderheiten zu beachten? Stellung wird hierzu im letzten Abschnitt genommen. Zum Abschluss bleibt die Frage, ob 203 BGB vertraglichen Modifikationen zugänglich ist.
(Table of content)
Einleitung: Einführung und Problemaufriss: Der Weg zu Paragraf 203 BGB - 1. Kapitel: Historische und dogmatische Darstellung: Legitimation der Hemmung bei Verhandlungen - Rechtslage vor der Schuldrechtsreform - Paragraf 852 II, 639 II, 651g II S. 3 BGB a.F.; 242 BGB - 2. Kapitel: Paragraf 203 BGB: Die Entstehungsgeschichte des Paragraf 203 BGB - Verhandlungsbegriff - Verhandlungspausen - Hemmungsumfang - Kollision - Paragraf 203 BGB als Nachfolgenorm - Paragraf 203 BGB und die Rechtsgeschäftslehre: Rechtsnatur, ParagrafParagraf 104ff., Auslegung, Anfechtung, Stellvertretung - Die Möglichkeit rechtsgeschäftlicher Modifikationen des Paragraf 203 BGB - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Anhang: Regelungsentwürfe im Gesetzgebungsverfahren - Literatur- und Sachwortverzeichnis

最近チェックした商品