Der Erwerb unterschlagener bzw. gestohlener Sachen vom Nichtberechtigten (Schriften zur Rechtsgeschichte 134) (2007. 289 S. 233 mm)

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Der Erwerb unterschlagener bzw. gestohlener Sachen vom Nichtberechtigten (Schriften zur Rechtsgeschichte 134) (2007. 289 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 289 S.
  • 商品コード 9783428123544

Description


(Text)
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die bekannte Regelung in 935 BGB. Sie dient dem Autor einerseits als thematischer Rahmen für die historisch zu betrachtenden Lebenssachverhalte und bietet ihm andererseits mit ihrer Unterscheidung nach der Art des Besitzverlustes einen klaren Ansatz, auf dessen Berücksichtigung er die antiken Rechte untersucht. Dabei geht es ihm nicht um eine Kritik der derzeitigen Vorschrift, vielmehr um eine Auseinandersetzung mit den dafür in Anspruch genommenen geschichtlichen Grundlagen und deren faktische Bedeutung bei der Entstehung des 935 BGB.

Aus germanischer Sicht pflegt die Vorschrift mit dem Satz "Hand wahre Hand" in Verbindung gebracht zu werden, aus romanistischer Sicht mit dem Ausschluss der res furtivae von der Ersitzung. Die historische Analyse des Autors zeigt, dass sich zwar teilweise Übereinstimmungen in den Lösungen des geltenden und des antiken Rechts finden, der theoretische Ansatz jedoch grundverschieden ist. Nicht die Art desBesitzverlustes war in den untersuchten Rechten entscheidend, sondern das Vorliegen eines Delikts (furtum) an der Sache. Folglich hing die Verfolgbarkeit durch den Eigentümer unmittelbar von der Ausdehnung des betreffenden Deliktstatbestandes ab.
(Table of content)
Aus dem Inhalt:
I. Einleitung - II. Altrömisches Recht: Das altrömische System der Mobiliarübertragung und -verfolgung - Die Ersitzung im altrömischen Recht: der usus auctoritas Satz der XII-Tafeln - Die Auswirkungen eines furtum auf die altrömische Ersitzung - Inhalt und Ausdehnung des altrömischen furtum Begriffes - Keine eigenständige aeterna auctoritas-Regel in den perfidia-Fällen - Zusammenfassung und Vergleich mit ß 935 BGB - III. Vorklassisches und klassisches römisches Recht: Die klassische usucapio und ihre Entstehung - Der klassische Tatbestand des furtum - Ausnahmen vom generellen Ersitzungsverbot für furtive Sachen - Die Funktion der usucapio unter Geltung des weiten Ausnahmetatbestandes - Zusammenfassung und Vergleich mit ß 935 BGB - IV. Entwicklungen in der Spät- und Nachklassik: Das Kaiserrecht bis Diokletian - Die Nachklassik ab Konstantin - Teilweise Renaissance der usucapio unter Justinian - V. Die germanischen Volksrechte (Leges barbarorum): Die Theorien zurgermanischen Sachverfolgung - Analyse der volksrechtlichen Quellen - Die Sachverfolgung der Westgoten, Franken und Bayern aus theoretischer Sicht - Zusammenfassung und Folgerungen

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