Gewohnheitsrecht - Rechtsprinzipien - Rechtsbewußtsein. (Rechtstheorie. Sonderhefte /11) (2006. XXI, 394 S. 224 mm)

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Gewohnheitsrecht - Rechtsprinzipien - Rechtsbewußtsein. (Rechtstheorie. Sonderhefte /11) (2006. XXI, 394 S. 224 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428120864

Description


(Text)
Dieses Sonderheft, fokussiert auf Rußland und Osteuropa, schließt an frühere Untersuchungen zur Rechtskommunikation an, in denen die Rechtssysteme der modernen Gesellschaft - unbeschadet der fortlaufenden Transformationsprozesse in West und Ost! - im geschichtlichen, politisch-kulturellen und weltgesellschaftlichen Zusammenhang als Informations- und Kommunikationssysteme verstanden werden. Es bündelt die Proceedings eines internationalen und interdisziplinären Symposiums, das an der Universität Münster unter dem Rahmenthema "Recht - Norm - Kanon: Symbolische Ordnungen in den Kulturen Osteuropas" stattfand. Die fachsystematisch heterogenen Beiträge sind - ihren Schwerpunkten nach - der Osteuropa-Forschung, der Geschichte, der Slavistik, Baltistik und Germanistik zuzurechnen, doch werden auch sonstige sprachwissenschaftliche und linguistische Themen, politik- und kulturwissenschaftliche Problemstellungen sowie ausgewählte Fragestellungen des geltenden Rechts (Rechtsstaat, Sozialstaat) und der Rechtsphilosophie behandelt, vor allem mit Blick auf Rußland und seine europäischen Nachbarn. Dies geschieht zugleich in komparativer, auf die zunehmende Globalisierung aller Rechtskommunikation gerichteter Perspektive.Der hier verwendete Begriff der normativen Kommunikation, insbesondere derjenigen im Bereich des Rechts - manche Autoren sprechen lieber von juristischer Hermeneutik, Rhetorik oder vom Diskurs - deckt den gesamten Gegenstandsbereich wirklicher/möglicher Kommunikation von Recht ab, umfaßt also auch die sozialen Beziehungen zwischen den Rechtsnormen und dem Handeln. Recht und Rechtsordnung werden somit nicht reduziert auf das vom Staate gesetzte oder wie auch immer von ihm abgeleitete Recht, sondern als Ausdruck sozialer Kontrolle und politischer Kultur verstanden, d. h. nicht nur in nationaler, sondern auch in inter-, supra- und transnationaler Perspektive gedeutet.In rechts- und gesellschaftstheoretischer Hinsicht werden drei Problemkreise behandelt, nämlich (i) die vielschichtige Problematik der politisch, kulturell und sozial geprägten Ausbildung des Rechtsbewußtseins, die nicht nur Rußland und Osteuropa betrifft, weil sie sich nicht bloß lokal und regional, sondern global stellt. Ferner ging und geht es (ii) um die Ausbildung und Entwicklung von Rechtsgemeinschaften neben und unabhängig vom Staat und etwaigen zwischenstaatlichen Rechtsbildungen, also auch um transnationale Gebilde - und (iii) um die in den diversen Rechtssystemen sich bietenden Möglichkeiten der Beobachtung (Selbstbeobachtung, Fremdbeobachtung) und Beschreibung der existierenden Rechtsstrukturen und ihrer Verbindung mit den Tiefenstrukturen der Gesellschaft.

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