Wissenszurechnung im Strafrecht. : Ein Beitrag zur Anwendung der Lehre von den Verantwortungsbereichen im Rahmen der 263 und 297 StGB.. Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 180) (2006. 186 S. 186 S. 233 mm)

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Wissenszurechnung im Strafrecht. : Ein Beitrag zur Anwendung der Lehre von den Verantwortungsbereichen im Rahmen der 263 und 297 StGB.. Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 180) (2006. 186 S. 186 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428119882

Description


(Text)
Kann die Strafbarkeit des Täters durch Wissenszurechnung auf Opferseite beeinflusst werden? Christian Wittmann untersucht die Tatbestände
263 StGB und
297 StGB. Ausgangspunkt ist die zivilrechtliche Wissenszurechnung. Es zeigt sich, dass deren Wertungen auf das Strafrecht nicht übertragbar sind. Der Autor setzt daher am strafrechtlichen Verantwortungsprinzip an und untersucht von hier aus die Grundkonstellationen, in denen Wissenszurechnung im Strafrecht eine Rolle spielen kann. Allgemein gesprochen geht es sowohl um die Zurechnung des Wissens des Rechtsgutsinhabers als auch um die von Hilfspersonen. Fazit: Das Wissen des Rechtsgutsinhabers begründet dessen Verantwortung für den Taterfolg und schließt die Zurechnung des Erfolgsunrechts zum Täter aus. Nur beim Wissen des Leitungsorgans einer juristischen Person ist in bestimmten Situationen eine andere Lösung geboten. Demgegenüber ist das Wissen von Hilfspersonen nicht geeignet, die Verantwortung des selbst verfügenden Rechtsgutsinhabers zu begründen. Die Grundsätze der zivilrechtlichen Wissenszurechnung sind insoweit nicht übertragbar, zudem stehen strafrechtsspezifische Gründe entgegen. Die Behandlung des
297 StGB setzt sich kritisch mit der Ansicht des Gesetzgebers auseinander, zwischen Reeder und Schiffsführer werde generell Wissen zugerechnet und kommt zu einem differenzierten Ergebnis.
(Table of content)
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Bisherige Ansätze in der strafrechtlichen Literatur: Die Arbeiten Tiedemanns - Der Ansatz von Gössel - Der Ansatz von Kindhäuser - Der Ansatz von Rengier - 2. Dogmatische Vorüberlegungen: Einleitung, Lösungsansatz und Gang der Untersuchung - Eigenverantwortlichkeitsprinzip und Betrugsdogmatik - Exkurs: Prüfung des Zurechnungszusammenhangs beim Betrug - Zusammenfassung der Vorüberlegungen - 3. Eigenverantwortliche Selbstschädigung des Rechtsgutsinhabers: Einleitende Bemerkungen und Gang der Untersuchung - Mögliche Anwendungsfälle des Eigenverantwortlichkeitsprinzips - Eigenverantwortliche Selbstschädigung der natürlichen Person - Die Problematik bei juristischen Personen, dargestellt am Beispiel der GmbH - 4. "Zurechnung des Wissens" von Wissensvertretern (Hilfspersonen)?: Einleitung und Problemstellung; Gang der Untersuchung - Fälle der Täuschung durch aktives Tun - Fälle der Täuschung durch Unterlassen - 5. Übertragung der zu
263 StGB entwickelten Grundsätze auf die Wissenszurechnung bei
297 StGB: Der Schutzzweck des
297 StGB - Das Tatbestandsmerkmal "Wissen des Reeders oder Schiffsführers" - Zusammenfassung und Ergebnis - Zusammenfassung der Ergebnisse - Literatur- und Stichwortverzeichnis
(Author portrait)
Dr. Christian Wittmann ist Rechtsanwalt in Stuttgart mit Schwerpunkt Medizinrecht, Arztvertragsrecht und Krankenhausrecht.

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