N.ルーマン『制度としての基本権』(原書)第5版<br>Grundrechte als Institution. : Ein Beitrag zur politischen Soziologie. (Schriften zum Öffentlichen Recht 24) (6. Aufl. 2019. 223 S. 223 S. 233 mm)

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N.ルーマン『制度としての基本権』(原書)第5版
Grundrechte als Institution. : Ein Beitrag zur politischen Soziologie. (Schriften zum Öffentlichen Recht 24) (6. Aufl. 2019. 223 S. 223 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 223 S.
  • 商品コード 9783428009596

Description


(Text)
Institutionen sind zeitlich, sachlich und sozial generalisierte Verhaltenserwartungen und bilden als solche die Struktur sozialer Systeme. Insofern - und nur insofern - sind sie möglicher Gegenstand rechtlicher Positivierung. Zugleich sind sie als Strukturkomponenten der Frage nach ihrer Funktion in der Sozialordnung ausgesetzt, die ihrerseits eine gedankliche Kontrolle des Vorgangs der Rechtspositivierung ermöglicht. Auf diesem Zusammenhang beruht unsere These, daß eine Grundrechtsanalyse mit den Mitteln der strukturell-funktionalen Systemtheorie die Grundrechtsdogmatik befruchten könnte.Aus der Einführung
(Table of content)
Die großen Themen des neueren Rechts- und Staatsdenkens sind soziologisch keineswegs uninteressant. Sie sind nicht nur Dogmen und als solche der Interpretation und der historischen Erklärung zugänglich. Sie haben zumeist einen Realitätssinn oder beziehen sich auf Realitäten in einer Weise, die mehr Aufmerksamkeit verdiente, als sie gegenwärtig findet. [...] Als Thema unserer Untersuchung sei ein Problem des gegenüberliegenden Ufers der dogmatischen Staatsrechtswissenschaft anvisiert: die Institution der Grundrechte. Diese Auswahl erfolgt aus verschiedenen Gründen: Einerseits scheinen die Grundrechte, im Gegensatz etwa zum Organisationsteil der Verfassung, sich besonders schlecht für eine erfahrungswissenschaftliche, nicht-normative Analyse zu eignen. Jedenfalls spielen sie bisher in der Bürokratieforschung keine Rolle. Wir stehen hier vor einem noch unbestrittenen Reservat der Jurisprudenz, dessen soziologische Erschließung, wenn sie gelingt, besondere Aufschlüsse verspricht. Schließlich ist für diese Themenwahl bestimmend, daß es bisher mit rein interpretativen Methoden nicht recht gelungen ist, den Sinnzusammenhang des Grundrechtsteils mit den sonstigen Verfassungsvorschriften in einer einheitlichen These darzustellen.(Aus der Einführung des Verfassers)
(Author portrait)
Niklas Luhmann studierte von 1946-1949 Rechtswissenschaften in Freiburg und arbeitete im Anschluss einige Zeit als Verwaltungsbeamter. Es folgten einige Jahre als Referent an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie als Abteilungsleiter an der Sozialforschungsstelle an der Universität Münster in Dortmund. 1966 wurde er zum Dr. sc. pol. promoviert, nur fünf Monate später erfolgte die Habilitation in Münster. Luhmann folgte 1968 einem Ruf an die neu gegründete Universität Bielefeld, wo er die Soziologische Fakultät mit aufbaute und wo er bis zu seiner Emeritierung 1993 blieb. Neben Talcott Parsons gilt er als einer der Begründer der soziologischen Systemtheorie und zählt zu einem der einflussreichsten Sozialwissenschaftler des 20. Jahrhunderts.

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