Description
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Übersichtliches Standardwerkerziehung ( 370, 378, 380 AO) und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen ( 266a StGB) Illegale Arbeitnehmerentsendung (AEntG) Lohnwucher ( 291 StGB), Menschenhandel ( 233, 233a StGB) und Mindestlohnverstöße ( 21 MiLoG) Arbeitszeitrecht (ArbZG) und Öffentliches Arbeitsschutzrecht Delikte gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder »Repräsentanten« des Arbeitgebers und Aufsichtspflicht des Arbeitgebers Strafrechtliche und bußgeldrechtliche Sanktionen des Arbeitsstrafrechts Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen Eingriffsbefugnisse nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Von Praktikern für Praktiker
Das »Handbuch Arbeitsstrafrecht« ist ein Werk von Praktikern für Praktiker. Es bietet allen Juristen, die in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz mit dem Arbeitsstrafrecht zu tun haben, eine zuverlässige Arbeitshilfe. Die Autoren sind als Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Behörden und Angehörige der Justiz seit vielen Jahren mit den Besonderheiten des Arbeitsstrafrechts vertraut. Die Herausgeber, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor und Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof, sind zudem als Hochschullehrer tätig.
Die Fachpresse empfiehlt dieses Buch
» fulminantes Werk Es handelt sich bei dem hier angezeigten Handbuch zum Arbeitsstrafrecht um ein sowohl inhaltlich als auch was bei vielen (wissenschaftlichen) Publikationen leider nur noch selten zutrifft unter bibliophilen Aspekten (Lesebändchen, hochwertiges Papier) höchst gelungenes Werk, dem noch viele weitere Auflagen zu wünschen sind!«
Akad. Rat Dr. Christian Brand, Konstanz, NJW 7/2017
»Zusammenfassend liegt mit der 3. Auflage des Handbuchs Arbeitsstrafrecht ein Werk vor, das vor allem für die Praxis ein hilfreiches Werkzeug bei der Bewältigung der sich täglich stellenden Probleme bietet. Mit der gewählten Systematik haben die Herausgeber und Autoren die Vielfalt der von ihnen behandelten Normen gut in den Griff bekommen und für den Leser aufbereitet.«
Prof. Dr. Manzur Esskandari, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Arbeitsrecht/Fachanwalt für Strafrecht, Honorarprofessor der Universität des Saarlandes, www.kuselit.de, Einsehdatum 31.3.2016
(Author portrait)
Dr. Andreas Mosbacher ist Richter am Landgericht Berlin.