Jugendschutzgesetz : Erläuterungen für die polizeiliche Praxis (Polizei aktuell) (3. Auflage, inkl. Ergänzungsblatt Stand 31.8.2016. 2015. 154 S. A)

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Jugendschutzgesetz : Erläuterungen für die polizeiliche Praxis (Polizei aktuell) (3. Auflage, inkl. Ergänzungsblatt Stand 31.8.2016. 2015. 154 S. A)

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  • 商品コード 9783415054653

Description


(Text)
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Grundbegriffe, Öffentlichkeit und Jugendmedienschutz
Die praxisorientierte Darstellung konzentriert sich im Wesentlichen auf die für die polizeiliche Tätigkeit besonders relevanten Bereiche des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Von den Grundbegriffen des Jugendschutzgesetzes über die Fragen des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit bis zum Jugendmedienschutz behandelt der Autor alle zum Schutz der Jugend wichtigen Themen:
Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit, Rauchen in der Öffentlichkeit, Video und Computerspiele, Internet, Soziale Netzwerke sowie Glücksspiel/Spielhalle
sind nur einige der politisch und gesellschaftlich brisanten Bereiche, die der Verfasser fachkundig erläutert.
Checklisten und Merkblätter zum Jugendschutz
Übersichten zum Jugendschutz in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen, zum Thema »Jugendschutz und Rauchen«, die Regelungen zum Bereich Medienschutz und der Abdruck des gesamten Jugendschutzgesetzes runden den Band ab.

Besonders wertvoll sind die Checklisten »Veranstalter und Sicherheitskräfte« und das Merkblatt »Jugendschutz und Tankstellengewerbe« sowie die Informationen zu sogenannten Koma-Partysvoll hält.
Polizeibeamten leistet es gute Dienste im Hinblick auf die Rechtslage bei Kontrollen, z.B. in Gaststätten, auf Tanzveranstaltungen und auf Bahnhöfen. Aber auch Gewerbetreibende, Verantwortliche bei zeitlich befristeten Geschäftstätigkeiten, Personen mit Schulungs- oder Fortbildungsauftrag sowie andere volljährige Personen, die mit der Aufsicht von Minderjährigen beauftragt sind, finden eine wertvolle Arbeitsgrundlage.
Ziele des JuSchG
Das Jugendschutzgesetz befasst sich mit Einflüssen, die auf minderjährige Personen wirken. Die Altersbeschränkungen orientieren sich an dem im Normalfall vorhandenen Entwicklungsstand. Das JuSchG unterteilt in Kinder und jugendliche Personen. Anders als im Strafverfahren spielt der Begriff des »Heranwachsenden« für den Jugendschutz keine Rolle, da diese Personen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und deshalb volljährig sind.
Die Bestimmungen zum Schutze der Jugend sind keine Strafinstrumente gegen junge Menschen, sondern wenden sich zunächst an den Erwachsenen und unterstützen Eltern und andere Erzieher in ihrem Erziehungsauftrag.

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