Description
(Text)
Zum 1.1.2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG) in Kraft getreten. Es hat das "alte" Elterngeld und die Regelungen des Bundeserziehungsgeldgesetzes BErzGG abgelöst. Mit dem neuen Elterngeld erhalten Familien mit Kind(ern) finanzielle Unterstützung über das bisher übliche Maß hinaus. Mütter und Väter, die entweder kein Erwerbseinkommen haben oder deren Einkommen aufgrund der Kindererziehung/-betreuung gemindert ist, können das neue Elterngeld beantragen. Die Eltern haben insgesamt Anspruch auf zwölf Monatsbeträge. Es ist außerdem möglich, für weitere zwei Monate Elterngeld zu erhalten, wenn auch das Einkommen des anderen Elternteils für zwei Monate gemindert ist. Über alle Details des BEEG informiert der neue Ratgeber kurz und prägnant.
(Author portrait)
Ralph Jürgen Bährle ist Rechtsanwalt und Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Als Anwalt ist er ständig mit Problemen des Vollstreckungsrechts befaßt. Vor seinem Studium absolvierte er die Prüfung zum Dipl.-Rechtspfleger (FH).