Kaiserliche Gerichtsprivilegien : Ihre Bedeutung für die Entwicklung der Rechtspflege im Alten Reich (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Band 078) (2023. 442 S. 230 mm)

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Kaiserliche Gerichtsprivilegien : Ihre Bedeutung für die Entwicklung der Rechtspflege im Alten Reich (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich Band 078) (2023. 442 S. 230 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783412528577

Description


(Short description)
Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte. Über die Bedeutung der Gerichtsprivilegien in der Rechtssprechung des Alten Reiches
(Text)
Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszuständigkeiten für die Rechtsuchenden in Regeln zu fassen, die den Zugang zu den erstinstanzlichen Gerichten und später auch die Appellationsmöglichkeiten bestimmten. Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.
(Author portrait)
Ulrich Eisenhardt ist emeritierter Professor für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Fernuniversität Hagen.Peter Oestmann ist Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.

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