Sinn für Gespenster : Spukphänomene in der reformierten Schweiz (1570-1730). Dissertationsschrift (Zürcher Beiträge zur Geschichtswissenschaft Band 012) (2022. 356 S. mit 10 s/w und farb. Abb. 235 mm)

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Sinn für Gespenster : Spukphänomene in der reformierten Schweiz (1570-1730). Dissertationsschrift (Zürcher Beiträge zur Geschichtswissenschaft Band 012) (2022. 356 S. mit 10 s/w und farb. Abb. 235 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783412524289

Description


(Short description)
Im Spätmittelalter galten Gespenster mehrheitlich für unruhige Seelen, die im Fegefeuer gefangen waren und der Hilfe der Lebenden in Form von Messen, Almosen, Wallfahrten oder Gebeten bedurften. Die Umdeutung durch reformierte Theologen zu Teufelsgespenster, welche die Menschen versuchten oder für ihre Sünden bestraften, sollte die Glaubenspraxis der Bevölkerung verändern. Geister galten als Bussaufruf Gottes, weshalb man bei Begegnungen mit ihnen für das eigene Seelenheil beten und Busse leisten sollte. Jegliche Interaktion, Exorzismen oder Schutzpraktiken in Form von Amuletten, untersagte die reformierte Obrigkeit strikt. Im gelebten Glauben stellte sich der Geisterglaube jedoch als vielfältiges Phänomen dar, welches nicht selten vom reformierten Dogma abwich. Diesem Spannungsverhältnis widmet sich Eveline Szarka auf der Grundlage einer breiten Quellenbasis. Wandelnde Tote und wütende Teufel? In der Schweiz der Frühen Neuzeit eine Selbstverständlichkeit!
(Text)
Wandelnde Tote und wütende Teufel? In der Schweiz der Frühen Neuzeit war dieExistenz von Geistern unbestritten. Sie unterlagen jedoch im 16. Jahrhundert einergrundlegenden Umdeutung durch die reformierte Obrigkeit.Im Spätmittelalter galten Gespenster mehrheitlich als unruhige Seelen, die im Fegefeuergefangen waren und der Hilfe der Lebenden bedurften. Reformierte Theologensahen in ihnen Teufelsgespenster, welche die Menschen in Versuchung führten oderfür ihre Sünden bestraften. Jegliche Interaktion mit diesen Wesen war strikt untersagt.In der Glaubenspraxis der Bevölkerung stellte sich der Geisterglaube jedochals vielfältiges Phänomen dar, welches nicht selten vom reformierten Dogma abwichund bis ins 18. Jahrhundert juristische und soziale Folgen nach sich zog. EvelineSzarka widmet sich diesem Spannungsverhältnis auf der Grundlage einer breitenQuellenbasis.
(Author portrait)
Eveline Szarka wurde 2020 am Historischen Seminar der Universität Zürich promoviert, wo sie von 2018 bis 2021 als Assistentin bzw. Oberassistentin tätig war.

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