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Description
(Text)
Das dem Bürgerlichen Gesetzbuch zugrunde liegende Abstraktionsprinzip wird gemeinhin auf eine Fehlinterpretation der römischen Rechtsquellen durch F. C. von Savigny zurückgeführt. In Wirklichkeit - so die herrschende Meinung - habe im klassischen römischen Recht das Eigentum an einer Sache nur übertragen werden können, wenn der Übergabe ein wirksames Kausalgeschäft (z.B. Kauf oder Schenkung) vorangegangen sei. Am Beispiel der 'causa solvendi' unterzieht der Autor diese These einer kritischen Untersuchung und gelangt zu einer Konzeption der 'iusta causa traditionis', welche ein Festhalten am Kausalprinzip allenfalls auf einer deskriptiven Ebene erlaubt.
(Author portrait)
Laborenz, MartinMartin Laborenz war Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht der Universität Mainz und ist nun als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig. Seine Dissertation wurde mit dem Preis der Alfred Teves-Stiftung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ausgezeichnet.Laborenz, Martin Martin Laborenz war Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht der Universität Mainz und ist nun als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig. Seine Dissertation wurde mit dem Preis der Alfred Teves-Stiftung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ausgezeichnet.
(Table of content)
hr.)
I. Franciscus Duarenus
II. Hugo Donellus (1527-1591 n. Chr.)
1. Die zentrale Rolle des auf Übereignung gerichteten Willens
2. Die iusta causa als psychologische Grundlage des Übereignungswillens
3. Das Zusammentreffen beider Übereignungswillen: Die dingliche Einigung
4. Erfordernis eines kausalen Konsenses?
5. Zusammenfassung der Traditionslehre des Donellus
III. Jacobus Cujacius (1522-1590 n. Chr.)
IV. Zusammenfassung zum mos gallicus
D. Die gemeinrechtliche Lehre vom titulus und modus adquirendi (ca. 1500-1830)
I. Die germanischen Wurzeln der Lehre
II. Erste Formulierungen Anfang des 16. Jh. n. Chr
III. Aufschwung und Blüte der Lehre im Naturrecht
IV. Exkurs: Hugo Grotius als Vater des Konsensualprinzips
V. Auswirkungen auf die vernunftrechtlichen Kodifikationen
VI. Niedergang mit Beginn des 19. Jh
VII. Zusammenfassung
E. Savigny: Der abstrakte dingliche Vertrag
I. Rahmenbedingungen zur Zeit der Entstehung der Lehre
II. Die Lehre vom abstrakten dinglichen Vertrag
III. Übernahme der Lehre Savignys durch die Rechtswissenschaft
IV. Schlussbemerkungen
Zweiter Teil: solutio als iusta causa traditionis
1. DIE SOLUTIO IN DEN QUELLEN
A. solutio im engeren und im weiteren Sinne
B. Zu den Ursprüngen der solutio mit einem Exkurs zum Konträraktsprinzip
C. solutio in der Bedeutung traditio solvendi causa
D. Zum Begriff der causa solvendi
2. EIN ARGUMENTUM E CONTRARIO FÜR DIE CAUSA SOLVENDI ALS ÜBEREIGNUNGSKAUSA: DAS FEHLEN ÜBERZEUGENDER ALTERNATIVEN ZUR AUFLÖSUNG DES VERMEINTLICHEN PARADOXONS DER CONDICTIO INDEBITI
A. Anwendung der condictio indebiti durch den Eigentümer?
I. Argumente gegen eine obligationsbezogene Kausallehre
II. condictio indebiti als condictio possessionis?
B. condictio indebiti sine traditione
I. condictio indebiti sine datione
1. Die datio als allgemeine Voraussetzung der klassischen condictio
a. M. Tulli Ciceronis pro Q. Roscio Comoeda orati



