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Dieser Kommentar bietet Ihnen handlich und komprimiert
größtmögliche Zuverlässigkeit in allen Fragen der Strafprozessordnung
die vollständige Erfassung aller einschlägigen veröffentlichten und der nichtveröffentlichten BGH-Entscheidungen
einen umfassenden Überblick über die praxisrelevante Literatur zur Strafprozessordnung.
Fazit: Sie finden alles, was Sie zur effektiven Lösung strafprozessualer Probleme brauchen. Dank seiner weiten Verbreitung ist der Meyer-Goßner Maßstab und Referenz für alle Verfahrensbeteiligten im Strafprozess. Dank seines jährlichen Erscheinens ist Ihnen konkurrenzlose Aktualität garantiert.
Jedes Jahr neu und aktuell zum Thema Sicherungsverwahrung
Die 54. Auflage des Kommentars zur Strafprozessordnung verarbeitet alle Änderungen der StPO und des GVG, insbesondere:
die Neuregelungen zur Sicherungsverwahrung unter umfassender Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 mit der wesentliche Regelungen der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt wurden. Neben gesetzestechnischen Anpassungen in den Par. 140, 141 und 454 StPO wurden u. a. Par. 268d (Belehrung bei der Entscheidung für die Sicherungsverwahrung) neu gefasst und die Par. 275a, 462a und 463a StPO weitreichend geändert.
das im Rahmen des Par. 275a StPO vollständig abgedruckte neue Therapieunterbringungsgesetz. Dieses Gesetz ermöglicht - anknüpfend an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, mit dem die nachträgliche Sicherungsverwahrung beanstandet worden war - unter engen Voraussetzungen die Unterbringung psychisch gestörter und gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter in geeigneten Einrichtungen.
das am 1.2.2011 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht mit Änderungen des Par. 160a StPO, dessen absoluter Schutz vor strafprozessualen Beweiserhebungs- und Verwertungsmaßnahmen nunmehr erstreckt wird auf Rechtsanwälte, auf nach Par. 206 BRAO in einer Rechtsanwaltskammer aufgenommene Personen sowie auf Kammerrechtsbeistände (Par. 209 BRAO).
hinsichtlich des GVG das 4. Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Änderungen der Par. 33, 109 und 121.
Immer größere Bedeutung gewinnen im Strafprozessrecht die Entscheidungen des EuGH und vor allem des EGMR. Daher sind die für das Strafverfahren relevanten Vorschriften der MRK, insbesondere die Artikel 3, 5 und 6, neu bearbeitet.
Durchgehend befindet sich der Kommentar von Meyer-Goßner in Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung auf dem Stand Mai 2011.