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Zum Werk
Verrechnungspreise sind heute eines der entscheidenden Instrumente zur Steuerung des Warenverkehrs, der Dienstleistungen, der immateriellen Wirtschaftsgüter und der Finanzierungsströme bei international arbeitenden Unternehmensgruppen. Diese Unternehmen können durch entsprechende Gestaltung von Verrechnungspreisen (auch) ihre Steuerlast entscheidend mindern, wobei die traditionelle Bilanzpolitik zunehmend durch die Verrechnungspreisgestaltung ersetzt wird. Auch mittelständische, grenzüberschreitend operierende Unternehmen beziehen vermehrt die länderspezifischen unterschiedlichen Verrechnungspreisvorschriften und Steuerbelastungen als bedeutenden Faktor in ihre Planungen ein und nutzen hierzu die Gestaltungsmöglichkeiten über Verrechnungspreise.
Die Finanzverwaltungen der einzelnen Länder, insbesondere der "Hochsteuerländer", reagieren angesichts zunehmender Steuerausfälle mit einer verstärkten Überprüfung der Verrechnungspreise. Die Folgen für die Unternehmen sind Mehrfachbesteuerung und Strafzuschläge, insbesondere in den USA und Japan.
Vorteile auf einen Blick
- Standardwerk zur Verrechnungspreisproblematik
- optimale Gestaltung von Verrechnungspreisen
- Mehrfachbesteuerung und Strafzuschläge vermeiden
Inhalt
- ABC der Verrechnungspreise
- Nationales Recht
- Internationales Recht
- Grundsätze
- Methoden
- Dokumentation von Verrechnungspreisen
- Verfahren
- Standardmethoden
- Ergebnisorientierte Methoden
- Internationale Verrechnungspreise und Umsatzsteuer
- Zoll
- Einkunftsabgrenzung bei Betriebsstätten und Personengesellschaften
- Lieferung von Gütern und Waren
- Dienstleistungen
- Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Finanzierungsleistungen
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung
- Funktions- und Geschäftsverlagerung
- Wertorientierte Verrechnungspreisplanung - acht Fälle
- Verrechnungspreise in Österreich
- Verrechnungspreise in der Schweiz
Zielgruppe
Für Unternehmer, Geschäftsführer und die Verantwortlichen der Steuer-, Controlling-, Kostenrechnungs- und Marketingabteilungen und deren Berater sowie die Finanzgerichtsbarkeit.