Partnerschaftsgesellschaftsgesetz : Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften, Angehöriger Freier Berufe (Beck'sche Kurz-Kommentare Bd.49) (2. Aufl. 2006. XIV, 333 S. 18,5 cm)

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz : Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften, Angehöriger Freier Berufe (Beck'sche Kurz-Kommentare Bd.49) (2. Aufl. 2006. XIV, 333 S. 18,5 cm)

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  • ページ数 350 S.
  • 商品コード 9783406526145

Description


(Text)
Dieser Kommentar behandelt nicht nur das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, sondern bezieht in die Kommentierung die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Wahl und dem Betrieb dieser neuen Gesellschaftsform von Bedeutung sind.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist für den Zusammenschluss der sog. freien Berufe geeignet. Dazu gehören insbesondere Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten, Rechtsanwälte und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und steuerberatende Berufe, Ingenieure, Architekten usw. Geregelt werden im Gesetz der Name und der Vertrag der Partnerschaft, das Rechtsverhältnis der Partner untereinander, das Außenverhältnis und die Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a. die Änderungen, die das PartGG seit der Vorauflage erfahren hat. Die neuere Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der Außen-GbR spielt auch für die differenzierende Einordnung der PartGG eine gewisse Rolle und ist daher ebenso in die Neuauflage eingeflossen wie die Schuldrechtsmodernisierung sowie die weitere Europäisierung des Rechts der freien Berufe.
Für Rechtsanwälte, Richter, Notare, Freiberufler.
(Author portrait)
Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen ist Namensgeber und Partner der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner in Köln und tätig in den Bereichen nationales und internationales Wirtschaftsrecht, mit den Schwerpunkten AGB-Recht, Leasingrecht, Produkthaftungsrecht, Versicherungsrecht, Bankrecht, Import- und Exportfinanzierung. Außerdem ist er Honorarprofessor an der Universität Bielefeld und Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins.

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