Description
(Text)
Das Münchener Prozessformularbuch zum Familienrecht enthält alle relevanten Formulare für den forensisch tätigen Anwalt. Sowohl der Fachanwalt für Familienrecht als auch der Berufsanfänger erhalten umfangreiche Muster, die nahezu alle praxisrelevanten Fallgestaltungen prägnant darstellen. Der systematische Aufbau des Formularbuchs umfasst folgende Bereiche: - Scheidungsverfahren - Andere Ehesachen - Scheidungsfolgesachen - Isolierte Familiensachen - Einstweiliger Rechtsschutz bei Anhängigkeit einer Ehesache - Einstweiliger Rechtsschutz in isolierten Familiensachen - Schuldrechtliche Auseinandersetzung zwischen Eheleuten - Verfahren in Kindschaftssachen und Unterhaltssachen - Rechtsbehelfe - Rechtsmittel - Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Ehe- und Familiensachen - Zwangsvollstreckung in Familiensachen Alle Formulare werden durch Anmerkungen erläutert, so dass neben dem Prozessrecht auch weitreichende Ausführungen zum materiellen Familienrecht e nthalten sind. Das Werk enthält eine CD-ROM, auf der alle Muster (ohne Anmerkungen) vorgehalten sind. Die Arbeit mit der CD-ROM bringt Zeitersparnis für den Nutzer, da sich das jeweilige Formular durch eine komfortable Suchfunktion schnell auffinden und mühelos bearbeiten lässt. Zu den Autoren zählen: Rechtsanwalt Dr. Ludwig Bergschneider, München; RiOLG Hermann Bischoff, Nürnberg; Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Priv.Doz. Dr. Peter Finger, Frankfurt/Main; VRiOLG Jörg Hoffmann, Zweibrücken; Rechtsanwalt Rudolf Klüber, München; RiAG Gerold Möller, Hamburg; Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Lothar Müller, Rastatt; RiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf; RiAG Dr. Christoph Ullrich, Berlin; RiAG Dr. Rudolf Vossenkämper, Berlin. Für Rechtsanwälte und Richter.
(Author portrait)
Prof. Dr. Peter Gottwald wurde am 10. September 1944 in Breslau geboren. Er studierte von 1963 bis 1967 Rechtswissenschaft in München und Berlin. Beide Juristischen Staatsexamen legte er in München ab. 1974 promovierte er zum Dr. jur. utr. Nach einer Tätigkeit als Wissenschaflicher Assistent in München und Erlangen habilitierte er sich 1977 in Erlangen für die Fächer -Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht und Rechtsvergleichung-. 1977 wurde er als ordentlicher Professor an die Universität Bayreuth berufen; seit 1983 lehrt er an der Universität Regensburg die Fächer -Bürgerliches Recht, Verfahrensrecht und Internationales Privatrecht-. Von 1981 bis 1989 war er gleichzeitig Richter an den Oberlandesgerichten Bamberg und München.