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Seit dem Inkrafttreten der Kollektivanlagengesetzgebung im Jahr 2007 besteht ein neuer Bewilligungsstatus für Vermögensverwalter. Er ermöglicht kleineren Instituten, sich einer staatlichen Aufsicht zu unterstellen und von allfälligen Wettbewerbsvorteilen zu profitieren. Der gesetzliche Rahmen der Bewilligungsfähigkeit ist jedoch ausgesprochen eng gesetzt. Die vorliegende Arbeit stellt Praxisfragen und Nachteile einer restriktiven Interpretation der Anforderungen an die freiwillige Bewilligungsfähigkeit dar und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.