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Description
(Text)
Mit der Schaffung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) als dritte Kapitalgesellschaftsform hat der Gesetzgeber nach umfangreichen Vorarbeiten dem Markt eine moderne Wettbewerberin zur GmbH und AG zur Verfügung gestellt.
Nicht nur handelt es sich um das erste Bundesgesetz in weiblicher Form, sondern um einen Meilenstein in der Entwicklung des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts. Dieser Kommentar behandelt sämtliche Bestimmungen des FlexKapGG und damit die neue Rechtsform umfassend, so auch
die neuen Kapitalisierungsmöglichkeiten (eigene Anteile, genehmigtes und bedingtes Kapital, Finanzierungsformen), Unternehmenswert-Anteile und nicht zuletzt die neue rechtsberufliche Privaturkunde.
Um den neuen Rechtsbereich abzurunden, werden auch die steuerbegünstigte Mitarbeiterbeteiligung des Start-Up-FörderungsG und die auch für zahlreiche andere Rechtsformen relevanten virtuellen Gesellschafterversammlungen des VirtGesG kommentiert.
Dieses Werk ist auch auf rdb.at erhältlich.
(Review)
"Der bereits kurz nach Inkrafttreten des FlexKapGG erschienene Kommentar wird sich in der Praxis als wichtiger Arbeitsbehelf erweisen." (GES Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht Nr. 2/2024)
"Der Kommentierung der einzelnen Paragrafen vorangestellt finden sich jeweils die Erläuterungen zur Regierungsvorlage sowie ein ausführliches Literaturverzeichnis, was auch ein tieferes Einsteigen in die Materie und weitergehende Recherchen erleichtert. (...) Da die FlexKapG als neue Gesellschaftsform für die österreichische Praxis naturgemäß Neuland ist, stellt ein gut ausgearbeiteter Kommentar des neuen Gesetzes, wie es das hier rezensierte Werk ohne Zweifel ist, ein wichtiges Werkzeug in der Handbibliothek eines jeden Praktikers dar. (AnwBl - Österreichisches Anwaltsblatt Nr. 11/2024, David Kohl)
(Author portrait)
Herausgeber:in:
Dr. Keyvan Rastegar, LL.M. (Harvard) ist Rechtsanwalt, Gründer des Wiener Büros von RPCKRastegar Panchal und spezialisiert auf Gesellschaftsrecht und Venture Capital. Er war Mitglied der Arbeitsgruppe des BMJ zur Reform des Gesellschaftsrechts.
Dr. Katharina Rastegar, LL.M. (Harvard) ist Rechtsanwältin bei RPCK



