Description
(Text)
An unterirdischen Räumen und Bauwerken kann nach 300 ABGB gesondert Eigentum ("Kellereigentum") begründet werden. Beispiele dafür sind (Wein-)Keller, aber auch Tiefgaragen.
Der Autor widmet sich ausführlich diesem nur rudimentär geregelten Rechtsinstitut, dessen Rolle in der Praxis (sichtbar durch die steigende Zahl an zivil- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen) immer größer wird und zeigt auf, welche Sachen überhaupt Gegenstand von Kellereigentum sein können.
Die Inhalte sind unter anderem:
Gegenstand des KellereigentumsBegründung und Erwerb Grundbuchsrechtliche DurchführungVerhältnis zu Liegenschaftseigentum
Inklusive Muster-Grundbuchsauszügen und Berücksichtigung des Superädifikats und Baurechts.
(Author portrait)
Kristian Mayrhofer war Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien und ist derzeit Rechtsanwaltsanwärter in Wien.



