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(Text)
Das Zustellgesetz stellt eines der praxisrelevantesten Gesetze des internationalen und nationalen Verfahrensrechts dar. Es bestimmt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen ein schriftlich zu erlassender Rechtsakt - beispielsweise ein Urteil oder ein Bescheid - rechtlich in Existenz tritt. Wissenschaft und Rechtsanwendung sind tagtäglich mit zahlreichen zustellrechtlichen Anwendungs- und Abgrenzungsfragen beschäftigt. Ein aktueller umfassender Kommentar zum Zustellgesetz als Kerngesetz des Zustellrechts, zu den zahlreichen Sonderbestimmungen (zB BAO, ZPO und dgl) und zur einschlägigen internationalen Rechtslage (zB Europäische Zustellverordnung, Haager Prozessübereinkommen, Internationale Verträge mit Bezug zu Österreich) unter Berücksichtigung von Literatur und Rechtsprechung (Stand 31.12.2006) fehlte bisher. Der gegenständliche Kommentar schliesst diese Lücke und versteht sich als Orientierungshilfe für die Praxis wie auch für die Lehre. Er weist auf Probleme und Lösungsvarianten hin.
(Table of content)
Aus dem Inhalt:Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Dokumente (Zustellgesetz ZustG): Allgemeine Bestimmungen; Zustellung an eine Abgabestelle; Elektronische Zustellung; Schlussbestimmungen.- Bundesabgabenordnung BAO. Zustellungen.- ZPO. Zweiter Teil.- GOG.- Strafprozessordnung (neu).- Europäisches Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland: Allgemeine Bestimmungen; Schlussbestimmungen.- Europäische ZustellV: Allgemeine Bestimmungen; Gerichtliche Schriftstücke; Außergerichtliche Schriftstücke; Schlussbestimmungen.- Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen: Allgemeine Bestimmungen; Zustellungen; Schlussbestimmungen.- Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die wechselseitige Amtshilfe in Kraftfahrangelegenheiten.- Übereinkommen, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen, abgeschlossen am 17. Juli 1905 zwischen Österreich-Ungarn, dem Deutschen Reiche, Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden und der Schweiz. (Haager Prozessübereinkommen 1909 HPÜ 1909).- Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (HPÜ 1954).- Anhang.- Stichwortverzeichnis.