Description
(Short description)
Thema des Buches ist die Verfassungsgeschichte zweier Staaten, die beide die Bezeichnung "Österreich" in ihrem Namen führen: Die österreichisch-ungarische Monarchie und nach deren Zerfall 1918 die Republik Österreich. Im Vordergrund stehen der Wandel der Verfassungsstrukturen sowie die politischen und sozialen Bedingungen, die den Wandel jeweils vorangetrieben haben. Die Darstellung reicht von den Anfängen eines einheitlichen österreichischen Staates in der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Wiederentstehung der Republik Österreich nach dem 2. Weltkrieg in Gestalt der Zweiten Republik. Das Buch ist auch für den Einstieg in die österreichische Verfassungsgeschichte geeignet: Jeder Teil wird mit einer groben Übersicht eingeleitet, in der die grundlegenden Entwicklungslinien und Epochenbrüche herausgearbeitet werden. Eine Verfassungsgeschichte der österreich-ungarischen Monarchie und der Republik Österreich, eingeordnet in den jeweiligen politischen und sozialgeschichtlichen Kontext.
(Text)
Thema des Buches ist die Verfassungsgeschichte zweier Staaten, die beide die Bezeichnung "Österreich" in ihrem Namen führen: Die österreichisch-ungarische Monarchie und nach deren Zerfall 1918 die Republik Österreich. Im Vordergrund stehen der Wandel der Verfassungsstrukturen sowie die politischen und sozialen Bedingungen, die den Wandel jeweils vorangetrieben haben. Die Darstellung reicht von den Anfängen eines einheitlichen österreichischen Staates in der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Wiederentstehung der Republik Österreich nach dem 2. Weltkrieg in Gestalt der Zweiten Republik. Das Buch ist auch für den Einstieg in die österreichische Verfassungsgeschichte geeignet: Jeder Teil wird mit einer groben Übersicht eingeleitet, in der die grundlegenden Entwicklungslinien und Epochenbrüche herausgearbeitet werden.
(Author portrait)
Thomas Simon war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung zunächst im Verwaltungsdienst des Landes Baden-Württemberg tätig. 1992 wurde er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main. 1997 nahm er eine Gastprofessur an der Universität Tartu in Estland wahr. Nach seiner Habilitation gab er Vorlesungen in Zivilrecht und Rechtsgeschichte an den Universitäten Frankfurt am Main, Erlangen und Köln, seit 2006 lehrte er in Wien Europäische Rechts- und Verfassungsgeschichte.