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Description
Die Pflegeplanung ist im 5 des Pflegeberufgesetzes (PflBG) festgesetzt. Demnach soll eine Pflegefachkraft u.a. folgende Aufgaben selbstständig ausführen können: "Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und Planung der Pflege", "Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses" sowie "Durchführung der Pflege und Dokumentation der angewendeten Maßnahmen". Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) umfasst im 16 auch die praktische Planung der Pflege und die Evaluation des Pflegeprozesses sowie in 35 ebenso für den schriftlichen Prüfungsteil die Planung, Organisation, Gestaltung, Steuerung und Durchführung von Pflegeprozessen. Auch das Pflegeversicherungsgesetzt bezieht sich im 18 Abs. 5a SGB XI darauf, dass das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit u.a. auch "eine individuelle Pflegeplanung" ermöglichen soll. Durch alle Pflegebereiche hindurch lassen sich Unsicherheiten hinsichtlich der vollständigen und korrekten Formulierung von Ressourcen, Problemen, Zielen und Maßnahmen erkennen.Neu aufgenommen wurden in der 11. Auflage exemplarische Planungen nach ABEDL® und SIS®, die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) mit Indikatoren zur Messung der Ergebnisqualität für die ambulante und stationäre Pflege und die beiden Expertenstandards "Förderung der Mundgesundheit in der Pflege" sowie "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege". Neben der Berücksichtigung der Expertenstandards, das Begutachtungsinstrument (BI) sowie Hinweise aus den Richtlinien des MDK. Zum individuellen Differenzialassessment und zur eigenverantwortlichen Plausibilitätsüberprüfung findet die Bezugspflegefachkraft übersichtliche Arbeitshilfen zur Dokumentation der Pflege und Betreuung, die sie gemäß ihres Pflegefachvorbehaltes verwenden kann, z.B. Vordrucke zur Einschätzung von Atmung, Ernährung, Obstipation, Dehydratation, Zystitis, Thrombose, Kontraktur, Munderkrankungen, Harninkontinenz sowie Bradford- und PÜdA-Skala zur pflegerischen Überwachung der Arzneimittelwirkung, Biografiebogen, Wunddokumentation, Berichteblatt, Aktivierungsnachweis, Pflegetagebuch, Meldebogen (Zwischenfall) und Evaluationsbogen. Friedhelm Henke, Lehrer für Pflegeberufe, Gesundheits- und Krankenpfleger, Fachbuchautor und Dozent in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, Multiplikator der Bundesregierung zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Fachlehrer am Stift Cappel-Berufskolleg sowie an der Pflegeschule Lippstadt & Lippstädter Akademie für Pflege und Gesundheit in der ESTA-Bildungswerk gGmbH.



