Innerstaatliche Subjektivierung von staatsgerichtetem Völkerrecht (Studien und Beiträge zum öffentlichen Recht) (2026. 300 S. 232 mm)

個数:

Innerstaatliche Subjektivierung von staatsgerichtetem Völkerrecht (Studien und Beiträge zum öffentlichen Recht) (2026. 300 S. 232 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783162004055

Full Description

Kraft Art. 25 GG werden alle allgemeinen Regeln des Völkerrechts in das nationale Recht inkorporiert und erzeugen Rechte und Pflichten für die Bewohnerinnen und Bewohner des Bundesgebietes. Aufgrund dieser unterschiedslosen Berechtigung und Verpflichtung von Individuen entwickelt Carla Elisabeth Hack die zentrale Frage, ob alle allgemeinen Regeln des Völkerrechts dazu geeignet sind, das Individuum im nationalen Raum im Wege einer sogenannten Adressatenerweiterung unmittelbar zu berechtigen und zu verpflichten. Diese innerstaatliche Adressatenerweiterung von staatsgerichteten Regeln mit Individualbezug bewertet sie auf Basis einer Analyse der nationalen und internationalen Rechtslage positiv. Allerdings gilt die konstitutive Wirkung nicht unbeschränkt, sondern ist der Grenze eines besonderen Individualbezugs im Sinne der Individualgerichtetheit unterworfen. Erforderlich ist ein enger Bezug der allgemeinen Regel des Völkerrechts zu individuellen hochrangigen Rechtsgütern. Der entwickelte Kriterienkatalog zur Konkretisierung des Begriffs der Individualgerichtetheit findet im Bereich des Umweltvölkerrechts Anwendung. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass das Grundgesetz mit Art. 25 GG einen fortschrittlichen Mechanismus schuf, um das internationale Recht und seine Entwicklungen wirksam und unmittelbar in das nationale Recht zu integrieren. Auch die Grundlagen für einen wirksamen subjektivierten Adressatenwechsel von staatsgerichtetem Völkerrecht im nationalen Recht sind gelegt, allerdings erlaubt der aktuelle individuelle Entwicklungsstand des Umweltvölkerrechts noch keine umfassende Adressatenerweiterung im nationalen Recht, ohne den intendierten Gleichklang von nationalem und internationalem Recht zu durchbrechen.

Contents

Einleitung
1. Kapitel: Innerstaatliche Betrachtung
A. Vorgehensweise - B. Völkerrecht in der innerstaatlichen Rechtsordnung (mit Bezug zu Art. 25 GG) - C. Normgehalt Art. 25 GG, insbesondere Art. 25 S. 1 und S. 2 HS. 1 GG - D. Auslegung des Art. 25 S. 2 HS. 2 GG hinsichtlich der Möglichkeit zur Adressatenerweiterung
2. Kapitel: Art. 25 GG im Lichte des internationalen Rechts und internationaler Entwicklungen
A. Adressatenerweiterung im internationalen Recht und auf völkerrechtlicher Ebene - B. Gewichtung der einzelnen Auslegungsstränge und Auslegungsergebnis - C. Gesamtauswertung: Entwickelte Kriterien einer Adressatenerweiterung
3. Kapitel: Anwendung auf völkerrechtliches Teilrechtsgebiet
A. Anwendungsbeispiel Umweltvölkerrecht - B. Ergebnis Anwendungsbeispiel
Fazit und Thesen

最近チェックした商品