Full Description
Ansgar Baumgarten entwickelt die Figur des „direkten mittelbaren Vollzugs" als neue Kategorie des europäischen Verwaltungsvollzugs. Der direkte mittelbare Vollzug beschreibt Fälle, in denen Unionsbehörden nationales Umsetzungsrecht anwenden, um mittelbar Unionsrecht durchzusetzen. Die Vollzugsform ermöglicht es der Europäischen Union erstmals, nationales Recht anzuwenden, das Richtlinien umsetzt oder Optionen in Verordnungen ausfüllt. Damit schließt die Rechtsfigur eine bisher bestehende Lücke und gewährleistet die einheitliche und effektive Durchsetzung des zugrunde liegenden Unionsrechts. Sie markiert eine neue Stufe der Europäisierung des Verwaltungsvollzugs und stärkt Vorrang und praktische Wirksamkeit des Unionsrechts. Art. 291 AEUV begrenzt die Übertragung von Vollzugsbefugnissen nicht. Nach dem Subsidiaritätsprinzip darf die Europäische Union auch im Vollzugsbereich tätig werden, soweit Vollzugsdefizite der Mitgliedstaaten die einheitliche Anwendung des Unionsrechts gefährden. Das Demokratieprinzip bleibt gewahrt, da das Verwaltungshandeln auf einer doppelten demokratischen Rückbindung - an Union und Mitgliedstaat - beruht. Perspektivisch bietet der direkte mittelbare Vollzug ein Instrument zur Effektivierung des EU-Verwaltungsvollzugs, etwa im europäischen Migrations- und Cybersicherheitsrecht. Er verbindet nationale Rechtsetzung mit unionaler Rechtsdurchsetzung und erweitert so die Handlungsmöglichkeiten der Union - auch im Interesse der Mitgliedstaaten.
Contents
Einleitung
A. Rechtspolitischer Kontext
B. Untersuchungsgegenstand: Vollzug nationalen Rechts durch Unionsbehörden
C. Ziel und Gang der Untersuchung
1. Kapitel Grundlagen und systematische Einordnung der Vollzugsform
A. Bezugnahmen auf nationales Recht in der Unionsrechtsordnung
B. Einführung der Vollzugsform in der SSM-VO und der EBA-VO
C. Systematische und methodische Grundlagen der Vollzugsform
D. Sekundärrechtliche Ausgestaltung des direkten mittelbaren Vollzugs
E. Sinn und Zweck des direkten mittelbaren Vollzugs
F. Resümee
2. Kapitel Primärrechtliche Anforderungen an die Vollzugsform
A. Grundlagen
B. Verwaltungsprärogative der Mitgliedstaaten, Art. 291 AEUV
C. Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung, Art. 5 Abs. 2 S. 1 EUV
D. Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip, Art. 5 Abs. 3 und 4 EUV
E. Demokratieprinzip, Art. 10 Abs. 1 EUV
F. Institutionelles Gleichgewicht
G. Resümee
3. Kapitel Sekundärrechtliche Operationalisierung der Vollzugsform
A. Verwaltungsebene
B. Rechtsschutzebene
C. Resümee
4. Kapitel Perspektiven der Vollzugsform
A. Konzeptionelle Überlegungen
B. Potenzielle Einsatzmöglichkeiten de lege ferenda
C. Resümee
Schlussbetrachtung und Ausblick



