Full Description
Wird ein Verstorbener von mehreren Personen beerbt, hat das Recht eine Vielzahl bedeutender Fragen zu beantworten: Wer darf das Vermögen des Verstorbenen in welchem Umfang verwalten, in Besitz nehmen und für sich nutzbar machen? Wer haftet in welcher Höhe für die vom Erblasser hinterlassenen Verbindlichkeiten und an wen müssen die Gläubiger des Erblassers sich wenden? Da das materielle Erbrecht bislang von grundlegender Vereinheitlichung verschont geblieben ist, beantworten die europäischen Staaten diese Fragen unterschiedlich. Die deutsche Erbengemeinschaft ist im Wesentlichen aus jener des preußischen Landrechts entwickelt worden. Sie präsentiert sich heute als Gesamthandsgemeinschaft, in der die Miterben bis zur Nachlassteilung grundsätzlich als Kollektiv behandelt werden. Der italienische Codice civile des 19. Jahrhunderts geht zwar auf den Code Napoléon zurück, hat jedoch auch bedeutende Einflüsse aus dem österreichischen Recht erfahren und wurde im Jahre 1942 neu aufgelegt. Heute stellt sich die comunione ereditaria als Hybridform dar, in der die Rechtsmacht des einzelnen Erben nach wie vor weiter reicht als hierzulande, sich aber auch seine Verantwortung für die Nachlassverbindlichkeiten verstärkt hat. Kira Behre geht einerseits der Frage nach, welche historischen Veranlagungen der Erbengemeinschaft des BGB und jener des italienischen Codice civile ihre heutigen Formen gegeben haben und beleuchtet andererseits das derzeit geltende deutsche und italienische Erbenmehrheitsrecht im funktionalen Vergleich.
Die Arbeit wurde mit dem Carl-von-Rotteck-Promotionspreis 2025 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg i.Br. ausgezeichnet.
Contents
A. Einleitung
I. Vom Zweck des erbrechtlichen Rechtsvergleichs im Allgemeinen
II. Die deutsche Erbengemeinschaft als selten hinterfragtes Wesen und die italienische comunione ereditaria als Vergleichsobjekt
III. Das „Problem Erbengemeinschaft"
IV. Schwerpunkte und Gang der Darstellung
Teil 1: Historisches
B. Die maßgeblichen historischen Erbenmehrheitsmodelle und die Entwicklung der deutschen Gesamthandslösung
I. Die Erbengemeinschaften des altrömischen Rechts und der alten deutschen Volksrechte
II. Die Erbengemeinschaft des römisch-gemeinen Rechts
III. Die Erbengemeinschaft des ABGB
IV. Die Erbengemeinschaft des Preußischen Landrechts
V. Die deutsche Erbengemeinschaft und ihre Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren zum BGB
VI. Gesamtschau
C. Die Wurzeln des kodifizierten italienischen Erbenmehrheitsrechts und Vorschriften im geltenden Codice civile
I. Vom historischen Code civil zum ersten Codice civile
II. Die Erbengemeinschaft im Code Napoléon, in den präunitären italienischen Kodifikationen und im ersten Codice civile
III. Erbenmehrheitsregeln im heutigen Codice civile
IV. Gesamtschau
D. Die Gemeinschaftslehre unter dem historischen Code civil und ihr Einfluss auf das italienische Erbenmehrheitsrecht
I. Die (Erben-)Gemeinschaft des Code Napoléon und seiner italienischen Derivate
II. Erfahrungen in Italien vor 1942
III. Der geltende Codice civile
IV. Gesamtschau
Teil 2: Die Zuordnung der Nachlassaktiva zu den Erben
E. Die Rechtsnatur der italienischen Erbengemeinschaft
I. Die (Erben-)Gemeinschaft als notwendiges Übel
II. Die Erbengemeinschaft als Unterform der comunione ordinaria
III. Gesamtschau
F. Die Berechtigung der Miterben an den einzelnen Nachlasssachen
I. Die deutsche Erbengemeinschaft als anteilslose Gemeinschaft
II. Der Miterbenbruchteil im italienischen Recht
G. Rechtshandlungen der Miterben und ihrer Gläubiger über den ungeteilten Nachlass
I. (Anteilige) Veräußerung ungeteilter Nachlasssachen durch einzelne Miterben nach deutschem Recht
II. (Anteilige) Veräußerung ungeteilter Nachlasssachen in Italien
III. Veräußerung des Anteils am Nachlassganzen
IV. Bedeutung von Veräußerungen einzelner Miterben aus dem ungeteilten Nachlass in der italienischen Rechtspraxis
V. Verzicht auf den Anteil
VI. (Anteilige) Belastung der ungeteilten Nachlasssachen durch einzelne Miterben
VII. Zugriff der Gläubiger der Miterben auf die ungeteilten Nachlasssachen
VIII. Schutz der Interimserwerber
IX. Verwaltung des ungeteilten Nachlasses
X. Gesamtschau
H. Erbengemeinschaft und Nachlassforderungen
I. Der Umgang mit Nachlassforderungen im deutschen Recht
II. Die Nachlassforderungen im italienischen Recht
III. Gesamtschau
Teil 3: Die Berichtigung der Passiva
I. Die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
I. Verzerrte Gesamtschuld in der deutschen Erbengemeinschaft
II. Teilschuldnerische Miterbenhaftung in Italien
III. Die Teilschuld in der italienischen Rechtspraxis
IV. Gesamtschau
J. Erbenmehrheit und Haftungsbeschränkung auf den Nachlass
I. Die wesentlichen Fragen an das (Mit-)Erbenhaftungssystem
II. Überblick über die maßgeblichen historischen Haftungsmodelle
III. Die (Mit-)Erbenhaftung des BGB
IV. Die (Mit-)Erbenhaftung des italienischen Rechts
V. Gesamtschau



