Full Description
Quis iudicabit? Wer entscheidet letztverbindlich darüber, wo die Kompetenzen der EU enden? Eine Analyse der verfassungsrechtlichen Grundlagen in den Mitgliedstaaten sowie der Unionsverträge zeigt: Die Ultra-vires-Kontrolle ist ein Institut des Unionsrechts. Benedikt Riedl untersucht, welche Rolle der EuGH und die Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten in einem gemeinsamen Ultra-vires-Verfahren einnehmen. Vor dem Hintergrund der komplexen Herausforderungen für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im 21. Jahrhundert analysiert er die Funktion der Ultra-vires-Kontrolle als demokratiesichernden Kontrollvorbehalt innerhalb der europäischen Rechtsordnung. Er zeigt, dass eine kooperative Anwendung als gemeineuropäisches Kontrollverfahren zur Sicherung der europäischen Demokratie beiträgt und zugleich die Einheit und Funktionsfähigkeit des Unionsrechts wahrt.
Contents
Einleitung
A. Ultra-vires-Problematik und Grundbegriffe
B. Ziel, Methode und Aufbau der Untersuchung
Erster Teil. Ultra-vires-Kontrolle und vergleichbare Kontroll-vorbehalte in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung
A. Ultra-vires-Vorbehalt
B. Funktional vergleichbare Kontrollvorbehalte und Konflikte zwischen Verfassungs- und Unionsrecht
C. Fazit: Ultra-vires-Kontrolle als Konsequenz des innerstaatlichen Rechtsanwendungsbefehls
Zweiter Teil. Hierarchisierung der Unionsrechtsordnung und Ablehnung der Ultra-vires-Kontrolle in der EuGH-Rechtsprechung
A. Versuche der Normierung des Anwendungsvorrangs
B. Materielle Hierarchisierung der Unionsrechtsordnung
C. Institutionelle Hierarchisierung: Autonomie und absolutes Rechtsprechungsmonopol
D. Fazit: Kein Raum für die Beteiligung der mitgliedstaatlichen Verfassungsgerichte am Ultra-vires-Verfahren
Dritter Teil. Ultra-vires-Kontrolle als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Unionsrechts
A. Ausgangskonflikt und methodische Vorgehensweise
B. Völkerrechtliche Grundlagen: Abgeleitete Rechtsordnung
C. Verfassungsrechtliche Grundlagen: Unanwendbarkeitserklärung kompetenzwidriger unionaler Maßnahmen als allgemeiner Rechtsgrundsatz der mitgliedstaatlichen Verfassungen
D. Primärrechtliche Grundlagen: Verfassungsrechtliche Radizierung der europäischen Rechtsordnung
E. Kein Ausschluss durch entgegenstehendes Unionsrecht
F. Fazit: Ultra-vires-Kontrolle als allgemeiner Rechtsgrundsatz und Rechtsinstitut des Unionsrechts
Vierter Teil. Tatbestandsvoraussetzungen: Vier Stufen des gemeinsamen Ultra-vires-Verfahrens
A. Grundmaßnahme: Verstoß gegen das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung bzw. das Integrationsprogramm
B. Dialog: Kooperationspflichten gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV
C. EuGH-Entscheidung: Nichterfüllung der Gerichtsfunktion gemäß Art. 19 EUV
D. Ultra-vires-Entscheidung des Verfassungsgerichts: Ausübungsvoraussetzungen und Grenzen
E. Fazit: Vier Stufen der unionsrechtskonformen Ultra-vires-Kontrolle
Schlussbefund
Ausblick
Zusammenfassung in Thesen



