Description
(Short description)
Die Tatbestandswirkung besagt, dass neben dem Adressaten auch andere Behörden und Gerichte die Verbindlichkeit eines wirksamen Verwaltungsakts akzeptieren müssen, auch wenn dieser rechtswidrig sein sollte. Matthias Ziegler verleiht diesem Rechtsinstitut Kontur und untersucht, inwieweit auch im europäischen Verwaltungsrecht transnationale Verwaltungsakte und Beschlüsse der Kommission eine vergleichbare Wirkung entfalten.
(Text)
Die Tatbestandswirkung besagt, dass alle staatlichen Rechtsanwendungsinstanzen einen rechtswirksamen Verwaltungsakt grundsätzlich beachten und als gegebenen Tatbestand weiteren Entscheidungen zugrunde legen müssen, ohne seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Diese Kurzdefinition aus Rechtsprechung und Literatur nimmt Matthias Ziegler zum Anlass, dem Rechtsinstitut schärfere Konturen zu verschaffen. Hinzu tritt eine rechtsvergleichende Betrachtung des europäischen Verwaltungsrechts. Der Autor analysiert die Bindungswirkungen sog. transnationaler Verwaltungsakte und entwickelt hieraus das Rechtsinstitut der transnationalen Tatbestandswirkung im europäischen Verwaltungsverbund. Abschließend untersucht Matthias Ziegler das Eigenverwaltungsrecht der EU. Demnach können adressatenbezogene Beschlüsse der Kommission, soweit sie individualgerichtet sind, auch Tatbestandswirkung gegenüber nationalen Behörden und Gerichten entfalten.
(Table of content)
Einleitung
1. Teil: Begriffsbestimmungen
Kapitel 1: Tatbestandswirkung im deutschen Verwaltungsrecht - Kapitel 2: Tatbestandswirkung im europäischen Verwaltungsrecht
2. Teil: Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten im deutschen Verwaltungsrecht
Kapitel 3: Grundlagen - Kapitel 4: Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten gegenüber ressortfremden Behörden - Kapitel 5: Die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten gegenüber nationalen Gerichten
3. Teil: Die transnationale Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten
Kapitel 6: Grundlagen - Kapitel 7: Referenzgebiete
4. Teil: Die Tatbestandswirkung von Beschlüssen nach Art. 288 Abs. 4 AEUV im Europäischen Verwaltungsrecht
Kapitel 8: Grundlagen - Kapitel 9: Die Tatbestandswirkung von Beschlüssen gegenüber anderen Exekutivorganen - Kapitel 10: Die Tatbestandswirkung von Beschlüssen gegenüber nationalen Gerichten und den Unionsgerichten
Schluss: Vergleich der Tatbestandswirkung im deutschen und europäischen Verwaltungsrecht
(Short description)
The factual effect of administrative acts means that all state authorities applying the law must generally accept a legally effective administrative act and base further decisions on it as a given fact without reviewing its legality. Matthias Ziegler takes this brief definition from case law and literature as an opportunity to give the legal institution sharper contours. He examines to what extent transnational administrative acts and Commission decisions have a comparable effect in European administrative law.



