Full Description
Nach dem Willen des historischen Gesetzgebers sollten arbeitsteilig agierende Unternehmen im allgemeinen Deliktsrechtsverkehr für ihre Leute nur bei eigenem Verschulden einstehen müssen (§ 831 BGB). Die Rechtsprechung hat diese Privilegierung über mehr als ein Jahrhundert hinweg mittels einer ganzen Reihe dogmatischer Ausweichbewegungen ignoriert und kommt im Ergebnis häufig vergleichbar § 278 BGB zu einer strikten Haftung des Unternehmensträgers. Während die Kritik an der rechtspolitisch verfehlten Regelung des § 831 BGB auch im rechtswissenschaftlichen Diskurs fortdauert, hat sich weithin die Annahme durchgesetzt, dass die Rechtsprechung die als verfehlt erkannten Haftungslücken über die Jahre zumindest im Ergebnis angemessen geschlossen hätte. Mareike Klappert tritt dieser Annahme entgegen. Sie spricht sich offen gegen die methodisch misslungene Lückenschließung aus und fordert den Gesetzgeber auf, § 831 BGB zu streichen und durch die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung nach dem Prinzip respondeat superior zu ersetzen.
Contents
Kapitel 1: Einführung
A. Anlass und Gegenstand der Untersuchung
B. Rechtsvergleich/Warum USA?
C. Gang der Untersuchung
Kapitel 2: Außervertragliche Haftung für Mitarbeiter - Bestandsaufnahme
A. Einführung in die Bestandsaufnahme
B. Haftung für Verrichtungsgehilfen, § 831 I BGB
C. Deliktische Haftung nach §§ 823 I, II, 826, § 31 BGB
D. Quasivertragliche Haftung, § 311 II BGB, § 278 BGB
E. Mittelbare Ausgleichmechanismen
F. Fazit
Kapitel 3: Kritische Würdigung
A. Verstoß gegen Art. 3 I GG
B. Erfordernis einer flächendeckenden Haftung
Kapitel 4: Rechtsvergleich
A. Einleitung
B. Quellen des U.S.-amerikanischen Tort Law
C. Respondeat superior
D. Fallstudie
E. Erkenntnisse für das deutsche Recht
F. Fazit
Kapitel 5: Formell-gesetzliche Lösung
A. Erfordernis einer formell-gesetzlichen Lösung
B. Keine Gefährdungshaftung
C. Referentenentwurf von 1967
D. European Tort Law
E. Lösungsvorschlag
Kapitel 6: Zusammenfassung in Thesen