Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Siebter Band: Niedersachsen. II. Hälfte: Die außerwelfischen Lande. 2. Halbband: 2. Teil: Grafschaft Schaumburg, Goslar und Bremen (2016. XV, 664 S. 278 mm)

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Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts : Siebter Band: Niedersachsen. II. Hälfte: Die außerwelfischen Lande. 2. Halbband: 2. Teil: Grafschaft Schaumburg, Goslar und Bremen (2016. XV, 664 S. 278 mm)

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Full Description

Mit der Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen für zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben. Vielfach wirkten die erlassenen Ordnungen aber weit über den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auch auf das politische und rechtliche Geschehen in den jeweiligen Gebieten. Zu den kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Vikaren sowie Richtlinien für ihre Tätigkeit, Instruktionen für die Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Mit dem vorliegenden Band, der die Kirchenordnungen der Grafschaft Schaumburg und der beiden Städte Goslar und Bremen enthält, findet die in den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts begonnene Bearbeitung der Ordnungen des Landes Niedersachsen ihren Abschluss. Während die Reformation in der Grafschaft Schaumburg erst nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 eingeführt wurde, konnte sie in den beiden Städten bereits in den zwanziger Jahren des 16. Jahrhunderts Fuß fassen. Im Unterschied zu Goslar, das am Luthertum festhielt und sich auch dem Konkordienwerk anschloss, kam es in Bremen zu einem Übergang der Stadt zur reformierten Konfession.

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