Die audiovisuelle Vernehmung von Auslandszeugen : Ein Beitrag zum transnationalen Beweisrecht im deutschen Strafprozess. Dissertationsschrift (Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht / VVerfR 74) (2010. XVII, 295 S. 231 mm)

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Die audiovisuelle Vernehmung von Auslandszeugen : Ein Beitrag zum transnationalen Beweisrecht im deutschen Strafprozess. Dissertationsschrift (Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht / VVerfR 74) (2010. XVII, 295 S. 231 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版/ページ数 300 S.
  • 商品コード 9783161496578

Full Description

Grenzüberschreitende Kriminalität erfordert grenzüberschreitende Strafverfolgung. Nicht selten ist dabei die Vernehmung von Zeugen in einem anderen Staat erforderlich. Das führt zu praktischen und rechtlichen Problemen, zunächst für das Gericht, das einerseits zur Wahrheitsermittlung und direkten Vernehmung des Zeugen verpflichtet ist, andererseits diesen nicht zum persönlichen Erscheinen zwingen kann und ein zeitraubendes Rechtshilfeverfahren scheut. Probleme ergeben sich aber auch für den Angeklagten und die Verteidigung, die Gefahr laufen, aufgrund der grenzüberschreitenden Dimension, nicht von ihrem Recht auf Konfrontation des Zeugen Gebrauch machen zu können. Dabei bietet das geltende Strafprozessrecht in § 247a StPO - wie zahlreiche Rechtshilfeübereinkommen - nunmehr die Möglichkeit, den Zeugen direkt in seinem Aufenthaltsstaat mittels Videolink zu vernehmen. Doch dabei stellen sich neue, bislang nicht erörterte Fragen: Wann ist das Gericht verpflichtet, eine Videovernehmung anzuordnen? Wann darf es sich mit einem ausländischen Vernehmungsprotokoll zufrieden geben? Inwieweit kann die Verteidigung hierauf durch entsprechende Beweisanträge einwirken? Welches Recht findet auf die Vernehmung Anwendung? Welche praktischen Vorkehrungen sind dabei zu beachten? Ali B. Norouzi geht diesem neuartigen Fragenkomplex nach. Er legt dar, dass sich das neue technische Medium in die Prinzipienstruktur des Strafprozesses einfügt und zeigt zugleich einen theoretischen Rahmen für den transnationalen Beweis im deutschen Strafprozess auf.

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