Full Description
Wer durch Verletzung eines fremdes Rechts einen Gewinn erzielt, soll diesen nicht behalten durfen. Die Gewinnhaftung tragt diesem Gedanken Rechnung und zwingt den Rechtsverletzer zur Herausgabe des Gewinns an den Inhaber des verletzten Rechts. In England ist diese Rechtsfolge Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion. In einigen Fallgruppen ist die Gewinnhaftung fest etabliert, insbesondere in der Fallgruppe der Treuepflichtverhaltnisse. Wer seine als Treuhander, Beauftragter oder Geschaftsfuhrer geschuldeten Treuepflichten verletzt, etwa durch die Annahme von Schmiergeldern oder unerlaubte Konkurrenzgeschafte, muss die erzielten Gewinne abfuhren. In Deutschland ist die Gewinnhaftung dagegen nur vereinzelt geregelt und dogmatisch bisher wenig aufbereitet. Dies gilt in besonderem Masse fur die Treuepflichtverhaltnisse. Konrad Rusch entwickelt vor dem Hintergrund des englischen Rechts eine einheitliche Kategorie der Treuepflichtverhaltnisse und arbeitet allgemeine Grundsatze der Gewinnhaftung bei Verletzung von Treuepflichten heraus.